Glossar
Wildcamping
Wildcamping bezeichnet das Übernachten mit Zelt, Wohnmobil oder Wohnwagen außerhalb ausgewiesener Campingplätze und Stellplätze, etwa im Wald, auf einer Wiese oder an einem Parkplatz ohne Erlaubnis. In Deutschland ist es grundsätzlich untersagt, unter anderem nach Paragraf 59 Bundesnaturschutzgesetz, mit Bußgeldern je nach Bundesland zwischen etwa 10 und 2.500 Euro.
- Begriff
- Wildcamping
- Stand
- 14. September 2026
Erklärung
Erlaubt bleibt eine kurze Fahrtunterbrechung im Fahrzeug zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit nach Paragraf 12 Absatz 4 Straßenverkehrsordnung, solange keine campingtypischen Handlungen wie Stühle, Vorzelt oder Grill hinzukommen.
Die Höhe des Bußgeldes hängt vom Bundesland und vom Schutzstatus der Fläche ab: In Naturschutz- und Nationalparkgebieten liegen die Sätze deutlich über den Werten für gewöhnliches freies Gelände.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Wildcampen in Deutschland: Rechtslage, Bußgelder und legale Übernachtungsalternativen, jurawelt.com,
Einsatz von Sprachmodellen
Text auf dieser Seite, etwa Überschriften, Fließtext und diese Methodikseite selbst, entsteht mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet, bei grundsätzlichen Entscheidungen wie den Facettenachsen und Seitentypen dieses Verzeichnisses Claude Opus). Die Bildmotive im Verzeichnis erzeugt ein Bildgenerierungsmodell (Eden AI, Modell Gemini 2.5 Flash Image). Name, Anschrift und die weiteren Einzelangaben der Einträge stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap, abgeglichen über ein eigenes Extraktionsskript gegen die Overpass API, nicht von einem Sprachmodell erzeugt oder verändert.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 14. September 2026.