WohnmobilvermietungListe
Aufgeschlagenes Nachschlagewerk mit Lupe neben einer Straßenkarte, Symbolbild für das Glossar

Glossar

Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die rund um Wohnmobilvermietung, Camper-Verleih & Wohnwagen immer wieder auftauchen. Jeder Eintrag beginnt mit einer Definition in ein bis zwei Sätzen und nennt danach, worauf sie sich stützt.

29 Begriffe

Wohnmobil

Ein Wohnmobil ist ein selbstfahrendes Kraftfahrzeug der Fahrzeugklasse M1 mit eingebauten Wohnfunktionen wie Schlafgelegenheit, Kochstelle und Stauraum, rechtlich abgegrenzt vom Wohnwagen als Anhänger. Es wird mit eigenem Kennzeichen zugelassen und eigenständig gefahren, nicht gezogen. Die zulässige Gesamtmasse reicht je nach Bauart von rund 3.000 bis über 7.500 Kilogramm.

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Wohnwagen

Ein Wohnwagen ist ein Anhänger mit Wohnausstattung, der kein eigenes Fahrwerk mit Motor besitzt und deshalb von einem Zugfahrzeug gezogen werden muss. Rechtlich zählt er zu den Anhängern, nicht zu den Kraftfahrzeugen, was Zulassung, erlaubtes Gesamtgewicht der Kombination und Führerscheinklasse des Zugfahrzeugs betrifft.

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Kastenwagen

Ein Kastenwagen ist ein wohnlich ausgebauter Transporter, dessen serienmäßige Blechkarosserie und Fahrerhaus vollständig erhalten bleiben. Er gilt als kompakteste und wendigste Wohnmobil-Bauform, mit geringerem Platzangebot als teil- oder vollintegrierte Modelle, aber niedrigerem Verbrauch und einfacherer Alltagstauglichkeit, etwa beim Parken in engen Innenstädten.

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Teilintegriertes Wohnmobil

Ein teilintegriertes Wohnmobil verbindet ein serienmäßiges Fahrerhaus mit einem eigens gefertigten Wohnaufbau, der direkt daran anschließt. Es liegt zwischen Kastenwagen und vollintegriertem Modell: mehr Breite und Stauraum als ein Kastenwagen, aber ein günstigeres Fahrgefühl und ein niedrigerer Preis als bei einem vollintegrierten Wohnmobil.

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Vollintegriertes Wohnmobil

Bei einem vollintegrierten Wohnmobil entwirft der Hersteller Fahrerhaus und Wohnaufbau als durchgehende Einheit, nur das Fahrgestell stammt vom Basisfahrzeug. Das ergibt eine glatte Front ohne Bruch zwischen Cockpit und Wohnbereich, mehr Dämmung und Komfort, dafür ein höheres Gewicht und einen höheren Preis als teilintegrierte Modelle.

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Alkoven-Wohnmobil

Ein Alkoven-Wohnmobil trägt über dem Fahrerhaus eine zusätzliche Schlafkoje, den Alkoven, die meist zwei weitere Schlafplätze bietet. Diese Bauform bleibt bei Familien mit Kindern beliebt, weil sie Schlafplätze schafft, ohne den Wohnraum zu verkleinern. Die zusätzliche Höhe verschlechtert allerdings die Aerodynamik und erhöht tendenziell den Verbrauch.

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Basisfahrzeug

Das Basisfahrzeug ist der serienmäßige Transporter, auf dessen Fahrgestell, Motor und teils Fahrerhaus ein Wohnmobil-Hersteller den Wohnaufbau setzt. Verbreitete Basisfahrzeuge in Deutschland sind der Fiat Ducato, der Mercedes-Benz Sprinter, der Ford Transit und der Citroën Jumper, jeweils mit eigenen Werkstattnetzen und eigener Ersatzteilversorgung.

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Führerschein Klasse B für Wohnmobile

Mit der Führerscheinklasse B dürfen Wohnmobile bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 Kilogramm gefahren werden, das deckt die meisten Kastenwagen und viele teilintegrierte Modelle ab. Rechtsgrundlage ist Paragraf 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Für schwerere Fahrzeuge bis 7.500 Kilogramm ist zusätzlich die Klasse C1 nötig.

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Führerschein Klasse C1

Die Führerscheinklasse C1 erlaubt das Fahren von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 bis einschließlich 7.500 Kilogramm, das betrifft die meisten großen vollintegrierten Wohnmobile. Voraussetzung sind die Klasse B, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung vor der Prüfung.

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Zulässiges Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht ist die maximale Masse, mit der ein Fahrzeug laut Zulassung unterwegs sein darf, Leergewicht plus Zuladung. Es steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und entscheidet, welche Führerscheinklasse zum Fahren nötig ist, nicht das tatsächliche Gewicht am Stellplatz oder auf der Waage im Urlaub.

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Zuladung (Wohnmobil)

Die Zuladung ist die Differenz zwischen dem zulässigen Gesamtgewicht und dem Leergewicht eines Wohnmobils, also das, was an Passagieren, Wasser, Gas und Gepäck tatsächlich noch an Bord darf. Herstellerangaben im Prospekt dürfen laut Produktionstoleranz bis zu 5 Prozent vom tatsächlichen Leergewicht abweichen, was die reale Zuladung spürbar verkleinern kann.

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EU-Führerscheinreform (4,25 Tonnen)

Eine im September 2025 beschlossene EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass Inhaber der Klasse B künftig Wohnmobile bis 4.250 Kilogramm fahren dürfen, nach zwei Jahren Fahrpraxis und einer Zusatzschulung oder Prüfung. Die Mitgliedstaaten haben bis Ende 2029 Zeit zur Umsetzung; in Deutschland gilt bis dahin unverändert die Grenze von 3.500 Kilogramm.

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Selbstfahrervermietfahrzeugversicherung

Die Selbstfahrervermietfahrzeugversicherung ist eine eigene Kfz-Police für Fahrzeuge, die gegen Bezahlung an wechselnde Fahrer vermietet werden, mit Haftpflicht- und meist auch Kaskobaustein. Eine private Wohnmobilversicherung des Halters deckt Schäden durch zahlende Mieter in der Regel nicht ab, weshalb Vermieter diese Zusatzpolice gesondert abschließen müssen.

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Vollkaskoversicherung (Wohnmobil)

Die Vollkaskoversicherung übernimmt bei einem gemieteten Wohnmobil Schäden am Fahrzeug selbst, auch bei eigenem Verschulden, etwa nach einem Unfall, Vandalismus oder Wildschaden, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Sie ist Teil der Selbstfahrervermietfahrzeugversicherung des Vermieters und unterscheidet sich damit von der privaten Kaskoversicherung eines Fahrzeughalters.

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Selbstbeteiligung (Wohnmobilmiete)

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Mietende bei einem selbstverschuldeten Schaden trotz Vollkaskoversicherung aus eigener Tasche tragen. Bei Wohnmobilen bewegt sie sich meist zwischen 500 und 1.500 Euro pro Schadensfall, abhängig vom Vermieter und von einer gebuchten Zusatzversicherung, die die Höhe senken kann.

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Kaution (Wohnmobilmiete)

Die Kaution ist ein Betrag, den Mietende vor Übernahme des Wohnmobils hinterlegen und der bei Schäden zur Deckung der Selbstbeteiligung dient. Üblich sind rund 1.500 Euro, orientiert an der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung. Ohne Schaden wird die Kaution nach der Rückgabe vollständig erstattet, meist innerhalb weniger Tage.

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Freikilometer

Freikilometer sind die im Mietpreis enthaltenen Kilometer, meist als Tagespauschale angegeben, etwa 150 bis 300 Kilometer pro Miettag. Wer darüber hinaus fährt, zahlt einen Kilometerpreis pro zusätzlichem Kilometer, der je nach Anbieter deutlich variiert. Für längere Reisen bieten manche Vermieter feste Kilometerpakete zum Vorabpreis an.

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Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll hält bei der Fahrzeugübernahme den Zustand des Wohnmobils schriftlich fest, von Kratzern über den Kilometerstand bis zum Füllstand der Tanks. Es entsteht gemeinsam mit dem Vermieter, am besten ergänzt um Fotos, und ist die Grundlage dafür, welche Schäden bei der Rückgabe als neu und damit kostenpflichtig gelten.

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Endreinigung (Wohnmobilmiete)

Die Endreinigung ist eine meist einmalige Pauschale für die Reinigung des Wohnmobils nach der Rückgabe, unabhängig von der Mietdauer. Üblich sind Beträge zwischen 50 und 200 Euro, je nach Fahrzeuggröße und Anbieter, oft aufgeteilt in Innen- und Außenreinigung sowie die separate Leerung der Toilettenkassette.

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Nebenkostenpaket

Ein Nebenkostenpaket bündelt Zusatzleistungen zum reinen Mietpreis, etwa Campingausstattung, Bettwäsche, Einweisung, eine volle Gasflasche oder ein Navigationsgerät. Je nach Vermieter liegt es zwischen rund 130 und 200 Euro pro Miete oder ist bereits in einem All-Inclusive-Tarif enthalten, statt einzeln aufgeführt zu werden.

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Wildcamping

Wildcamping bezeichnet das Übernachten mit Zelt, Wohnmobil oder Wohnwagen außerhalb ausgewiesener Campingplätze und Stellplätze, etwa im Wald, auf einer Wiese oder an einem Parkplatz ohne Erlaubnis. In Deutschland ist es grundsätzlich untersagt, unter anderem nach Paragraf 59 Bundesnaturschutzgesetz, mit Bußgeldern je nach Bundesland zwischen etwa 10 und 2.500 Euro.

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Freistehen

Freistehen bezeichnet das Übernachten mit dem Wohnmobil abseits eines Campingplatzes, aber an einem dafür grundsätzlich zulässigen Ort, etwa einem einfachen Stellplatz ohne feste Infrastruktur. Der Begriff wird in der Praxis nicht immer trennscharf von Wildcamping verwendet, rechtlich zählt aber nur der jeweilige Ort und seine konkrete Erlaubnislage, nicht die Wortwahl.

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Wohnmobilstellplatz

Ein Wohnmobilstellplatz ist eine einfache Abstellfläche für Reisemobile, meist mit Strom- und Wasseranschluss sowie einer Entsorgungsstation, aber ohne die umfangreiche Infrastruktur eines Campingplatzes. Er ist für kurze Aufenthalte von ein bis fünf Nächten ausgelegt, oft ohne Reservierung und mit flexiblen An- und Abreisezeiten nutzbar.

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Campingplatz

Ein Campingplatz ist ein offiziell betriebenes, meist eingezäuntes Gelände mit Rezeption, Sanitäranlagen und oft zusätzlichen Freizeitangeboten, ausgelegt auf mehrtägige Aufenthalte mit Reservierung. Anders als ein Wohnmobilstellplatz nimmt er neben Wohnmobilen auch Wohnwagen und Zelte auf und bietet damit die umfassendste Infrastruktur unter den offiziellen Übernachtungsformen für Camper.

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Frischwassertank

Der Frischwassertank speichert Trinkwasser für Küche, Bad und Dusche an Bord und liegt meist unter dem Fahrzeugboden oder in einem beheizten Staufach. Je nach Fahrzeuggröße fasst er zwischen rund 40 und 200 Liter, was die Reichweite zwischen zwei Wasserstopps an einer Entsorgungsstation oder einem Campingplatz bestimmt.

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Abwassertank

Der Abwassertank, auch Grauwassertank genannt, sammelt das Wasser aus Spüle, Dusche und Waschbecken und sitzt meist außen am Fahrzeugboden, getrennt vom Wohnraum. Er ist von der separaten Toilettenkassette zu unterscheiden, die nur Fäkalien aufnimmt, während der Abwassertank ausschließlich Grauwasser ohne Toilettenabfälle sammelt.

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Gasanlage (Wohnmobil)

Die Gasanlage versorgt Kocher, Heizung und teils den Kühlschrank eines Wohnmobils mit Energie aus austauschbaren Gasflaschen. Sie unterliegt strengen technischen Vorgaben und muss nach der ersten Inbetriebnahme sowie danach regelmäßig von einer autorisierten Prüfstelle kontrolliert werden, vergleichbar mit der technischen Prüfung des Fahrzeugs selbst.

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Landstromanschluss

Der Landstromanschluss verbindet das Wohnmobil über ein CEE-Stromkabel mit dem 230-Volt-Stromnetz eines Campingplatzes oder Stellplatzes und lädt dabei zugleich die Aufbaubatterie. Ohne Landstrom versorgt allein die Bordbatterie über 12 Volt Licht, Wasserpumpe und Kühlschrank, was die nutzbare Zeit ohne Nachladen deutlich begrenzt.

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Deutscher Caravaning Handels-Verband (DCHV)

Der Deutsche Caravaning Handels-Verband e.V. (DCHV) ist der bundesweite Fachverband für Händler, Werkstätten und Vermietbetriebe der Caravaning-Branche, mit eigenen Angaben zufolge 427 Mitgliedsbetrieben und 117 Fördermitgliedern aus Industrie und Großhandel. Dieses Verzeichnis gleicht Einträge im Einzelfall gegen die öffentliche Mitgliederkarte des Verbands ab, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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