Wohnmobil-Führerschein-Gewichtsrechner
Führerscheinklassen
Klasse B trägt ein Wohnmobil bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, Klasse C1 von 3.500 kg bis 7.500 kg. Die Schlüsselzahl 96 hebt allein die Grenze für das Gespann auf 4.250 kg, die für das einzelne Fahrzeug bleibt bei 3.500 kg. Diese Seite stellt die sechs Klassen mit ihren Grenzen, die Staffel des Bussgeldkatalogs für Überladung und die Fundstellen nebeneinander.
Führerscheinklassen
| Fahrerlaubnis | Fahrzeug bis | Anhänger bis | Gespann bis |
|---|---|---|---|
| Klasse B | 3.500 kg | 750 kg | 3.500 kg |
| Klasse B mit Schlüsselzahl 96 | 3.500 kg | 750 kg | 4.250 kg |
| Klasse BE | 3.500 kg | 3.500 kg | keine eigene Grenze |
| Klasse C1 | 7.500 kg | 750 kg | keine eigene Grenze |
| Klasse C1E | 7.500 kg | 750 kg | 12.000 kg |
| Alte Klasse 3, vor 1999 erteilt | 7.500 kg | 750 kg | 12.000 kg |
- Klasse B
- § 6 Absatz 1 FeV, Klasse B
- Klasse B mit Schlüsselzahl 96
- § 6a Absatz 1 FeVDie 4.250 kg dieser Schlüsselzahl gelten für Zugfahrzeug und Anhänger zusammen. Ein einzelnes Wohnmobil darf damit weiterhin höchstens 3.500 kg wiegen.
- Klasse BE
- § 6 Absatz 1 FeV, Klasse BE
- Klasse C1
- § 6 Absatz 1 FeV, Klasse C1C1 wird befristet erteilt. Für die Verlängerung verlangt die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten und einen Sehtest.
- Klasse C1E
- § 6 Absatz 1 FeV, Klasse C1E
- Alte Klasse 3, vor 1999 erteilt
- Besitzstand der alten Klasse 3, heute C1 und C1E mit den Schlüsselzahlen 171 und 172Beim Umtausch in den Kartenführerschein muss der Besitzstand eingetragen sein. Stehen dort keine C1 und keine C1E, gilt er nicht, und das klärt die Fahrerlaubnisbehörde.
Die 4,25 Tonnen und was heute davon gilt
Die Grenze von 4.250 kg gibt es zweimal, und die beiden Fassungen werden regelmässig verwechselt. § 6 Absatz 3b FeV kennt sie heute schon, aber nur für Fahrzeuge mit alternativer Antriebsart, nur für die Güterbeförderung, nur ohne Anhänger und nur bei mindestens zwei Jahren Besitz der Klasse B. Ein Wohnmobil befördert keine Güter und fällt nicht darunter.
Für Wohnmobile selbst steht die Grenze in Richtlinie (EU) 2025/2205, veröffentlicht am 5. November 2025. Die Mitgliedstaaten setzen sie bis zum 26. November 2028 in nationales Recht um, angewendet wird sie ab dem 26. November 2029, und zwar mit zwei Jahre Besitz der Klasse B und eine Schulung oder Prüfung von mindestens sieben Stunden. Das Bundesverkehrsministerium hat die Einführung am 2. September 2026 auf dem Caravan Salon angekündigt, ohne ein deutsches Startdatum zu nennen. Bis dahin gilt für ein Wohnmobil mit Klasse B die Grenze von 3.500 kg.
Die Schlüsselzahl 197 betrifft nur das Getriebe: die Prüfung wurde auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, ausgebildet wurde zusätzlich auf einem Schaltwagen. An der Massengrenze von 3.500 kg ändert sie nichts.
Was das Gewicht mit der Fahrerlaubnis zu tun hat
Entscheidend ist nicht, was das Fahrzeug wiegt, sondern was es wiegen darf: die zulässige Gesamtmasse aus Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Ein Wohnmobil mit 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse bleibt auch dann in der Klasse B, wenn es leer gefahren wird, und ein Fahrzeug mit 3.650 kg fällt auch dann heraus, wenn kaum etwas an Bord ist.
Das Gewicht entscheidet dafür über etwas anderes: ob die Reise legal ist. Jede Person an Bord ausser dem Fahrer zählt mit 75 kg, jeder Liter Frischwasser mit einem Kilogramm. Was darüber hinausgeht, ist Überladung, und der Bussgeldkatalog staffelt sie so:
| Überladung | Bussgeld | Punkte |
|---|---|---|
| mehr als 5 Prozent | 10 Euro | keiner |
| mehr als 10 Prozent | 30 Euro | keiner |
| mehr als 15 Prozent | 35 Euro | keiner |
| mehr als 20 Prozent | 95 Euro | 1 |
| mehr als 25 Prozent | 140 Euro | 1 |
| mehr als 30 Prozent | 235 Euro | 1 |
Bei der Kontrolle werden 5 Prozent als Messtoleranz abgezogen. Das ist keine erlaubte Überladung: Haftung und Versicherungsschutz hängen am ersten Kilogramm über der zulässigen Gesamtmasse, nicht am ersten Kilogramm über der Toleranz.
Wie viel der Hersteller für die persönliche Ausrüstung freihalten muss, steht ebenfalls fest: 10 kg mal der Summe aus Sitzplätzen und Gesamtlänge in Metern. Bei vier Sitzplätzen und sieben Metern sind das 110 kg. Mehr als dieses Minimum ist üblich, weniger ist nicht zulässig.
Woher die Zahlen stammen
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung, Einteilung der Fahrerlaubnisklassen, Bundesministerium der Justiz
- § 6a Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96, Bundesministerium der Justiz
- Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein, Amtsblatt der Europäischen Union vom 5. November 2025
- Gewichtsangaben nach Verordnung (EU) 2021/535, Nachfolgerin der Verordnung (EU) 1230/2012, Pflichtangabe eines Herstellers zur Masse in fahrbereitem Zustand
- Bussgeldstaffel für Überladung, § 34 StVZO, bussgeldkatalog.org
Alle Fundstellen nachgeschlagen am 14. September 2026. Diese Seite ersetzt keine Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde: was im eigenen Führerschein steht, entscheidet.
Was dieses Werkzeug macht
- Gerechnet wird im Browser. Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.
- Die Massengrenzen stammen aus § 6 und § 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung, die Beträge für Überladung aus dem Bussgeldkatalog zu § 34 StVZO. Jede Zahl steht mit ihrer Fundstelle unter dem Rechner.
- Leermassen einzelner Baureihen, Gasflaschen und Fahrradträger setzt der Rechner nicht: für keine dieser Zahlen liegt eine belastbare Erhebung vor, und eine geschätzte Zahl wird in einem Rechner wie eine gemessene gelesen. Wer die Masse in fahrbereitem Zustand aus Feld G einträgt, bekommt die Reserve ausgerechnet, sonst nur das zulässige Höchstgewicht.
- Die Schlüsselzahl 197 betrifft allein das Getriebe und verschiebt keine Gewichtsgrenze. Die 4,25 Tonnen für Wohnmobile stehen in der Richtlinie (EU) 2025/2205 und gelten in Deutschland noch nicht.