Glossar
EU-Führerscheinreform (4,25 Tonnen)
Eine im September 2025 beschlossene EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass Inhaber der Klasse B künftig Wohnmobile bis 4.250 Kilogramm fahren dürfen, nach zwei Jahren Fahrpraxis und einer Zusatzschulung oder Prüfung. Die Mitgliedstaaten haben bis Ende 2029 Zeit zur Umsetzung; in Deutschland gilt bis dahin unverändert die Grenze von 3.500 Kilogramm.
- Begriff
- EU-Führerscheinreform (4,25 Tonnen)
- Stand
- 14. September 2026
Erklärung
Anders als bei der bereits geltenden Erweiterung für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb nach Paragraf 6 Absatz 3b der Fahrerlaubnis-Verordnung soll die neue Grenze unabhängig vom Antrieb gelten und ausdrücklich auch schwer gebaute Wohnmobile mit Verbrennungsmotor einschließen.
Wie die deutsche Umsetzung im Detail aussieht, etwa welche Schulungsdauer und welche neue Schlüsselzahl im Führerschein eingetragen wird, steht zum Stand dieses Textes noch nicht fest. Verbindlich bleibt bis zur Umsetzung die geltende 3.500-Kilogramm-Grenze der Klasse B.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- EU gibt Klasse-B-Führerschein für Wohnmobile bis 4,25 t frei, Promobil, Motor Presse Stuttgart,
- Paragraf 6 Fahrerlaubnisklassen, Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.