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Glossar

Führerschein Klasse B für Wohnmobile

Mit der Führerscheinklasse B dürfen Wohnmobile bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 Kilogramm gefahren werden, das deckt die meisten Kastenwagen und viele teilintegrierte Modelle ab. Rechtsgrundlage ist Paragraf 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Für schwerere Fahrzeuge bis 7.500 Kilogramm ist zusätzlich die Klasse C1 nötig.

Begriff
Führerschein Klasse B für Wohnmobile
Stand
14. September 2026

Erklärung

Ob ein konkretes Wohnmobil noch unter die 3.500-Kilogramm-Grenze fällt, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I als zulässige Gesamtmasse, nicht im tatsächlichen Beladungszustand am Reisetag.

Wer einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzt, ausgestellt vor 1999, darf dank Bestandsschutz weiterhin auch schwerere Wohnmobile bis 7.500 Kilogramm fahren, ohne eine neue Klasse C1 erwerben zu müssen. Diese Berechtigung bleibt beim Umtausch in den EU-Kartenführerschein erhalten, wenn sie korrekt übertragen wurde.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 6 Fahrerlaubnisklassen, Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. Wohnmobil: Welchen Führerschein braucht man?, ADAC e.V.,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.