Glossar
Wohnwagen
Ein Wohnwagen ist ein Anhänger mit Wohnausstattung, der kein eigenes Fahrwerk mit Motor besitzt und deshalb von einem Zugfahrzeug gezogen werden muss. Rechtlich zählt er zu den Anhängern, nicht zu den Kraftfahrzeugen, was Zulassung, erlaubtes Gesamtgewicht der Kombination und Führerscheinklasse des Zugfahrzeugs betrifft.
- Begriff
- Wohnwagen
- Stand
- 14. September 2026
Erklärung
Für die Fahrerlaubnis zählt bei einem Wohnwagen nicht sein eigenes Gewicht allein, sondern die Summe aus Zugfahrzeug und Anhänger. Mit Führerschein Klasse B liegt die Grenze für die Kombination in der Regel bei 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse, mit der Erweiterung BE deutlich höher.
In diesem Verzeichnis ist Wohnwagen eine eigene Facette neben Wohnmobil, weil beide Fahrzeugarten unterschiedliche Suchanfragen und unterschiedliche Anbieter ansprechen: nicht jeder Vermietbetrieb führt beide Fahrzeugarten im Bestand.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Straßenverkehrsrechtliche Regelungen für Wohnmobile (WD 7 - 3000 - 002/25), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages,
Einsatz von Sprachmodellen
Text auf dieser Seite, etwa Überschriften, Fließtext und diese Methodikseite selbst, entsteht mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet, bei grundsätzlichen Entscheidungen wie den Facettenachsen und Seitentypen dieses Verzeichnisses Claude Opus). Die Bildmotive im Verzeichnis erzeugt ein Bildgenerierungsmodell (Eden AI, Modell Gemini 2.5 Flash Image). Name, Anschrift und die weiteren Einzelangaben der Einträge stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap, abgeglichen über ein eigenes Extraktionsskript gegen die Overpass API, nicht von einem Sprachmodell erzeugt oder verändert.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 14. September 2026.