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Wohnmobil mieten im Vergleich: 8 Posten im Vertrag prüfen

Ein Wohnmobil-Mietangebot vergleichen Sie über acht Posten, nicht über den Tagespreis: Vollkasko mit Selbstbeteiligung, Freikilometer und Kilometerpreis, Kaution, Pauschalen für Service und Reinigung, Stornostaffel, zugelassene Fahrer, erlaubte Länder und das Übergabeprotokoll. Der Bundesgerichtshof verlangt seit 2009, dass eine bezahlte Haftungsbeschränkung dem Leitbild der Vollkasko entspricht; Klauseln, die davon zu Ihrem Nachteil abweichen, sind unwirksam.

Welche 8 Posten in jedem Wohnmobil-Mietangebot stehen müssen

Ein vollständiges Mietangebot nennt acht Posten mit Zahlen, und jeder fehlende Posten ist eine Frage, die Sie vor der Buchung stellen. Der Tagespreis ist nur einer davon. Die anderen sieben entscheiden darüber, was die Reise am Ende kostet und wer bei einem Schaden zahlt. Wer nur den Tagespreis vergleicht, vergleicht zwei Fahrzeuge, aber nicht zwei Verträge.

  • Versicherung: Haftpflicht und Vollkasko mit der genauen Selbstbeteiligung je Schadensfall, beim ADAC 1.500 Euro, bei Luxus-Wohnmobilen bis 2.500 Euro, und dem Preis für die Reduzierung, beim ADAC auf 250 Euro.
  • Kilometer: Freikilometer je Tag oder je Miete, der Preis je Mehrkilometer und die Frage, ob es ein Paket ohne Kilometerbegrenzung gibt.
  • Kaution: Höhe, Zahlungsweg (bar, EC-Karte, Kreditkarte, Überweisung) und die Frist der Rückzahlung. Der ADAC nennt in seinen rechtlichen Tipps vom 7. Juli 2026 rund 1.500 Euro als übliche Höhe.
  • Pauschalen: Servicepauschale für Übergabe und Einweisung, Endreinigung, Toilettenreinigung, Gasfüllung. Beim ADAC 159 Euro Service, je 140 Euro für Reinigung und Toilette bei ungeputzter Rückgabe.
  • Stornostaffel: Prozentsätze nach Tagen vor Mietbeginn. Beim ADAC 10 Prozent, mindestens 75 Euro, bei mehr als 100 Tagen; 80 Prozent ab 7 Tagen; 90 Prozent ab 48 Stunden (AGB Stand Januar 2026).
  • Fahrerkreis: Mindestalter und Mindestdauer des Führerscheinbesitzes, beim ADAC 21 Jahre und ein Jahr Führerschein, sowie die Zahl der eingetragenen Zusatzfahrer und deren Preis.
  • Länder: Liste der Staaten, in die Sie fahren dürfen. Fahrten in nicht freigegebene Länder heben den Versicherungsschutz auf.
  • Protokoll: Zusage eines Übergabe- und Rückgabeprotokolls mit Fotos. Der ADAC macht beide Protokolle laut seinen Vermietbedingungen zum wesentlichen Bestandteil des Mietvertrags.
Selbstbeteiligung je Schadensfall bei der ADAC Wohnmobilvermietung, mit Zusatzversicherung reduzierbar auf 250 Euro
1.500 Euro
ADAC Autovermietung, Häufige Fragen Wohnmobile, Stand Juni 2024, Stand 1. Juni 2024
Stornokosten ab 48 Stunden vor Mietbeginn bei der ADAC Wohnmobilvermietung
90 Prozent
ADAC Autovermietung, Allgemeine Vermietbedingungen Wohnmobile, Stand Januar 2026, Stand 1. Januar 2026
Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters nach Rückgabe des Fahrzeugs
6 Monate
§ 548 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch, Stand 20. September 2026

Warum die Versicherung des Vermieters wichtiger ist als der Tagespreis

Die Versicherung ist der Posten mit dem größten Betrag hinter der kleinsten Zahl. Ein gewerblicher Vermieter versichert seine Fahrzeuge als Selbstfahrervermietfahrzeuge, also als Fahrzeuge, die ohne Fahrer an wechselnde Kunden vermietet werden; die private Wohnmobilpolice eines Halters deckt zahlende Mieter nicht. Für Sie zählt, was im Mietvertrag steht: Die Haftpflicht ist Pflicht und zahlt Schäden Dritter. Die Vollkasko zahlt Schäden am Mietfahrzeug abzüglich der Selbstbeteiligung, und diese Selbstbeteiligung ist der Betrag, um den es bei jedem Kratzer geht.

Der Bundesgerichtshof hat die Spielregeln für diese Haftungsbeschränkung festgelegt. Mit Urteil vom 20. Mai 2009 (XII ZR 94/07) entschied er, dass ein gewerblicher Vermieter, der gegen Entgelt eine Haftungsfreistellung nach Art einer Vollkasko verspricht, sie auch nach dem Leitbild der Vollkasko gestalten muss. Klauseln in den Mietbedingungen, die zum Nachteil des Mieters von diesem Leitbild abweichen, sind nach § 307 BGB unwirksam. Das gilt ausdrücklich auch für berechtigte Fahrer, die Sie im Vertrag eintragen lassen.

Zwei Folgen dieses Leitbilds helfen Ihnen im Schadensfall. Erstens darf der Vermieter bei grober Fahrlässigkeit nicht pauschal die volle Haftung verlangen; nach dem Urteil vom 11. Oktober 2011 (VI ZR 46/10) gilt stattdessen die Quotelung nach § 81 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz, also eine Kürzung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Zweitens darf eine Klausel den Schutz nicht komplett streichen, nur weil Sie nach einem Unfall die Polizei nicht gerufen haben; das entschied der Bundesgerichtshof am 14. März 2012 (XII ZR 44/10). Ein Angebot, dessen Bedingungen diese Regeln kennen, ist ein Zeichen für einen Vermieter, der seine Verträge pflegt.

Worin sich gewerbliche Vermieter und Privatvermietung über eine Plattform unterscheiden

Neben gewerblichen Vermietern mit eigener Flotte gibt es Plattformen, über die Privatleute ihr Wohnmobil vermieten. Beide Wege sind legal, sie unterscheiden sich aber in Versicherung, Übergabe und Ansprechpartner. Die Tabelle stellt die Merkmale nebeneinander, die Sie vor der Buchung prüfen können.

Gewerbliche Vermietung und Privatvermietung über Plattform im Vergleich. Gewerbliche Werte am Beispiel der ADAC Wohnmobilvermietung (FAQ Stand Juni 2024, AGB Stand Januar 2026); die Plattformspalte nennt, was Sie prüfen müssen, weil die Bedingungen je Plattform und Fahrzeug abweichen.
MerkmalGewerblicher VermieterPrivatvermietung über PlattformWas Sie prüfen
VersicherungSelbstfahrervermietfahrzeug-Police des Vermieters mit Haftpflicht und Vollkasko, Selbstbeteiligung im VertragPlattform stellt in der Regel eine eigene Police für die Mietzeit; die private Police des Halters gilt nichtVersicherungsbedingungen der Plattform, Selbstbeteiligung, Ausschlüsse für Dach, Unterboden, Innenraum
KautionBeim ADAC 1.500 Euro, bar oder Kreditkarte bei ÜbergabeÜber die Plattform oder direkt an den Halter, Höhe je FahrzeugWer die Kaution hält und wer über die Rückzahlung entscheidet
ÜbergabeStation mit Einweisung, Übergabeprotokoll als VertragsbestandteilBeim Halter zu Hause, Protokoll über die App oder auf PapierOb ein Protokoll mit Fotos Pflicht ist und wo es gespeichert wird
FahrzeugzustandFlotte mit festen Wartungsintervallen, Fahrzeugalter meist unter drei JahrenVom Neufahrzeug bis zum 20 Jahre alten Camper, Zustand je InseratBaujahr, Kilometerstand, Datum von Hauptuntersuchung und Gasprüfung
Ansprechpartner bei PanneStation oder Hotline des Vermieters, oft mit SchutzbriefHalter und Plattform, Schutzbrief je nach PaketPannenhilfe im Ausland, Ersatzfahrzeug, wer die Werkstatt beauftragt
StornierungFeste Staffel, beim ADAC 10 bis 90 ProzentStaffel der Plattform oder des HaltersOb eine Reiserücktrittsversicherung die Staffel abdeckt

Für Privatvermieter gilt dieselbe Rechtslage wie für gewerbliche: Wer sein Wohnmobil gegen Geld an Dritte vermietet, braucht eine Police, die diese Nutzung deckt, sonst erlischt im Schadensfall der Schutz. Seriöse Plattformen lösen das mit einer eigenen Versicherung für die Mietzeit. Lesen Sie deren Bedingungen mit derselben Aufmerksamkeit wie die AGB eines gewerblichen Vermieters, denn dort steht die Selbstbeteiligung, die Sie im Schadensfall tragen.

Woran Sie ein unvollständiges oder unseriöses Angebot erkennen

Ein unseriöses Angebot erkennen Sie seltener an einem hohen Preis als an fehlenden Angaben und an Klauseln, die die Rechtsprechung verbietet. Der ADAC nennt in seinen rechtlichen Tipps vom 7. Juli 2026 eine solche Klausel ausdrücklich: Bestimmungen, die fehlende Teile bei der Rückgabe automatisch dem Mieter anrechnen, sind unzulässig, denn der Mieter haftet nur für Schäden, die er selbst verschuldet hat, und der Vermieter muss das Verschulden nachweisen.

Buche ich dieses Wohnmobil-Angebot?

Nennt das Angebot Vollkasko mit Selbstbeteiligung, Freikilometer, Kaution und alle Pauschalen mit Beträgen?

Ja

Sagt der Vermieter ein Übergabe- und Rückgabeprotokoll mit Fotos zu und nennt er die erlaubten Länder?

Ja

Sind Kaution und Selbstbeteiligung so hoch, dass Sie beide im Schadensfall tragen können, oder gibt es eine bezahlbare Reduzierung?

Ja

Buchen Sie, und lassen Sie sich Reservierungsbestätigung und Mietbedingungen vor der Anzahlung schriftlich geben. Der Mietvertrag am Übergabetag muss mit der Bestätigung übereinstimmen.

Nein

Fragen Sie nach dem Tarif mit reduzierter Selbstbeteiligung oder wechseln Sie zu einem Vermieter mit niedrigerer Kaution. Eine Kreditkarte mit Mietwagenschutz kann die Lücke schließen, deckt Wohnmobile aber nicht immer.

Nein

Fragen Sie schriftlich nach. Ohne Protokoll fehlt Ihnen bei der Rückgabe das Beweismittel, ohne Länderliste riskieren Sie den Versicherungsschutz. Bleibt die Antwort aus, nehmen Sie das nächste Angebot.

Nein

Buchen Sie nicht, bevor die fehlenden Zahlen schriftlich vorliegen. Ein Angebot ohne Selbstbeteiligung oder ohne Pauschalen lässt sich nicht vergleichen, und die Beträge tauchen sonst erst im Mietvertrag am Übergabetag auf.

Wie Sie zwei Wohnmobil-Angebote in 6 Schritten auf denselben Nenner bringen

Zwei Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn beide mit denselben Reisedaten, derselben Route und demselben Versicherungsniveau gerechnet werden. Die sechs Schritte bringen jedes Angebot auf einen Gesamtpreis für genau Ihre Reise.

  1. Reisedaten festlegen: Abholtag, Rückgabetag, Zahl der Nächte und die Zahl der Personen, weil sie über Schlafplätze und damit über die Fahrzeugklasse entscheidet.
  2. Route schätzen: Kilometer mit einem Routenplaner ermitteln und 15 Prozent für Ausflüge aufschlagen. Diese Zahl bestimmt, ob Freikilometer reichen oder ein Kilometerpaket günstiger ist.
  3. Versicherungsniveau wählen: Entscheiden Sie einmal, welche Selbstbeteiligung Sie tragen wollen, und rechnen Sie jedes Angebot mit dem Tarif, der dieses Niveau liefert. Ein Angebot mit 250 Euro Selbstbeteiligung ist nicht mit einem mit 1.500 Euro vergleichbar.
  4. Gesamtpreis bilden: Nächte mal Tagespreis, plus Servicepauschale, plus Reinigung, sofern Sie nicht selbst reinigen, plus Mehrkilometer, plus Versicherungsaufpreis, plus Zubehör.
  5. Bedingungen abgleichen: Fahrerkreis, Mindestalter, erlaubte Länder, Haustiere, Stornostaffel und Rückgabezeit nebeneinanderlegen. Ein Angebot, das Ihre Route nicht erlaubt, scheidet aus, egal wie günstig es ist.
  6. Schriftlich bestätigen lassen: Lassen Sie sich alle Zahlen als Reservierungsbestätigung geben. Der Mietvertrag entsteht laut ADAC meist erst bei der Abholung; die Bestätigung ist Ihr Maßstab, ob er dem Angebot entspricht.

Das Ergebnis ist eine Zahl je Angebot, und erst diese Zahl vergleichen Sie. Häufig gewinnt dabei nicht das Angebot mit dem niedrigsten Tagespreis, sondern das mit unbegrenzten Kilometern oder mit der Servicepauschale, die die Gasflasche und die Endreinigung schon enthält.

Was am Übergabetag zwischen Angebot und Mietvertrag passieren darf und was nicht

Der Mietvertrag entsteht laut ADAC in der Regel erst bei der Fahrzeugabholung. Das ist der Moment, in dem Sie das Angebot mit dem Vertrag vergleichen, bevor Sie unterschreiben. Zulässig sind Anpassungen, die Sie selbst veranlassen, etwa ein zusätzlicher Fahrer oder ein Fahrradträger. Nicht zulässig ist eine neue Pauschale, die im Angebot fehlte, oder eine höhere Selbstbeteiligung als in der Reservierungsbestätigung.

Die Übergabe eines Miet-Wohnmobils in 5 Schritten
  1. Vertrag lesen, bevor Sie unterschreiben

    Legen Sie die Reservierungsbestätigung neben den Mietvertrag. Tagespreis, Selbstbeteiligung, Kaution, Freikilometer und Pauschalen müssen übereinstimmen.

  2. Einweisung verlangen

    Lassen Sie sich Gasanlage, Frisch- und Abwassertank, Landstrom, Heizung, Kühlschrank und Toilettenkassette vorführen. Fragen Sie nach dem Datum der letzten Gasprüfung; sie ist seit dem 19. Juni 2025 nach § 60 StVZO alle 24 Monate Pflicht.

  3. Zustand dokumentieren

    Fotografieren Sie jede Seite, das Dach, den Unterboden, alle Sitze und Schränke sowie den Kilometerstand und die Tankanzeige. Jeder vorhandene Kratzer gehört in das Übergabeprotokoll, bevor Sie unterschreiben.

  4. Ausstattung zählen

    Gleichen Sie die Inventarliste ab: Geschirr, CEE-Kabel, Wasserschlauch, Auffahrkeile, Warndreieck, Warnwesten, Verbandkasten, Gasflaschen. Was fehlt, tragen Sie ein, sonst zahlen Sie es bei der Rückgabe.

  5. Papiere prüfen

    Zulassungsbescheinigung Teil I, Versicherungsnachweis für das Ausland, Vignetten oder Mautboxen, Bedienungsanleitung des Aufbaus und die Notrufnummer des Vermieters gehören ins Fahrzeug.

Bei der Rückgabe wiederholen Sie die Dokumentation, am besten in Anwesenheit eines Mitarbeiters und mit derselben Kamera. Wer außerhalb der Öffnungszeiten zurückgibt, verliert den Zeugen; in dem Fall fotografieren Sie das Fahrzeug mit sichtbarem Datum auf dem Stellplatz des Vermieters und senden die Bilder noch am selben Tag per E-Mail.

Häufige Fragen

Wie vergleiche ich Wohnmobil-Mietangebote richtig?

Wohnmobil-Mietangebote vergleichen Sie über den Gesamtpreis für Ihre konkrete Reise, nicht über den Tagespreis. Rechnen Sie je Angebot Nächte mal Tagespreis plus Servicepauschale, Reinigung, Mehrkilometer, Versicherungsaufpreis und Zubehör, jeweils mit demselben Versicherungsniveau. Gleichen Sie danach Fahrerkreis, erlaubte Länder und Stornostaffel ab; ein Angebot, das Ihre Route nicht erlaubt, scheidet aus.

Darf der Vermieter mir bei grober Fahrlässigkeit den vollen Schaden berechnen?

Nein, ein pauschaler Haftungsvorbehalt für grobe Fahrlässigkeit in den Mietbedingungen ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2011 (VI ZR 46/10) unwirksam. An seine Stelle tritt § 81 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz: Der Vermieter darf die Haftungsbefreiung nur in dem Verhältnis kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Bei Vorsatz oder Trunkenheit am Steuer kann die Kürzung allerdings die volle Summe erreichen.

Brauche ich als Mieter eine eigene Versicherung für das Wohnmobil?

Nein, als Mieter brauchen Sie keine eigene Kfz-Versicherung für das Wohnmobil; Haftpflicht und Vollkasko stellt der Vermieter über seine Selbstfahrervermietfahrzeug-Police. Sinnvoll kann eine Zusatzversicherung sein, die die Selbstbeteiligung senkt, beim ADAC von 1.500 auf 250 Euro, oder eine Police für Reisegepäck und Innenraum. Buchen Sie für dasselbe Risiko nur einen Schutz, weil ein zweiter Vertrag keinen zweiten Betrag bringt.

Wie lange kann der Vermieter nach der Rückgabe noch Schäden geltend machen?

Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden am Wohnmobil verjähren nach § 548 Absatz 1 BGB sechs Monate nach dem Tag, an dem er das Fahrzeug zurückerhalten hat. Innerhalb dieser Frist muss der Vermieter nachweisen, dass der Schaden während Ihrer Mietzeit entstanden ist und dass Sie ihn verschuldet haben. Ein lückenloses Rückgabeprotokoll mit Fotos ist dafür Ihr wichtigstes Beweismittel.

Ist Wohnmobil mieten von privat über eine Plattform sicher?

Wohnmobil mieten von privat über eine Plattform ist sicher, wenn die Plattform für die Mietzeit eine eigene Versicherung mit Haftpflicht und Vollkasko stellt, denn die private Police des Halters deckt zahlende Mieter nicht. Prüfen Sie die Selbstbeteiligung und die Ausschlüsse dieser Police, das Datum von Hauptuntersuchung und Gasprüfung des Fahrzeugs und ob ein Übergabeprotokoll mit Fotos über die Plattform gespeichert wird.

Was passiert, wenn der Mietvertrag am Übergabetag vom Angebot abweicht?

Weicht der Mietvertrag am Übergabetag vom Angebot ab, unterschreiben Sie nicht, sondern verlangen Sie die Anpassung auf die Reservierungsbestätigung. Der ADAC rät, den Vertrag vor der Unterschrift gründlich mit der Buchung zu vergleichen, weil der Mietvertrag in der Regel erst bei der Abholung entsteht. Neue Pauschalen oder eine höhere Selbstbeteiligung, die im Angebot fehlten, müssen Sie nicht akzeptieren.

Begriffe aus diesem Artikel im Glossar

  • Selbstfahrervermietfahrzeugversicherung: Die Selbstfahrervermietfahrzeugversicherung ist eine eigene Kfz-Police für Fahrzeuge, die gegen Bezahlung an wechselnde Fahrer vermietet werden, mit Haftpflicht- und meist auch Kaskobaustein. Eine private Wohnmobilversicherung des Halters deckt Schäden durch zahlende Mieter in der Regel nicht ab, weshalb Vermieter diese Zusatzpolice gesondert abschließen müssen.
  • Vollkaskoversicherung (Wohnmobil): Die Vollkaskoversicherung übernimmt bei einem gemieteten Wohnmobil Schäden am Fahrzeug selbst, auch bei eigenem Verschulden, etwa nach einem Unfall, Vandalismus oder Wildschaden, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Sie ist Teil der Selbstfahrervermietfahrzeugversicherung des Vermieters und unterscheidet sich damit von der privaten Kaskoversicherung eines Fahrzeughalters.
  • Selbstbeteiligung (Wohnmobilmiete): Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Mietende bei einem selbstverschuldeten Schaden trotz Vollkaskoversicherung aus eigener Tasche tragen. Bei Wohnmobilen bewegt sie sich meist zwischen 500 und 1.500 Euro pro Schadensfall, abhängig vom Vermieter und von einer gebuchten Zusatzversicherung, die die Höhe senken kann.
  • Freikilometer: Freikilometer sind die im Mietpreis enthaltenen Kilometer, meist als Tagespauschale angegeben, etwa 150 bis 300 Kilometer pro Miettag. Wer darüber hinaus fährt, zahlt einen Kilometerpreis pro zusätzlichem Kilometer, der je nach Anbieter deutlich variiert. Für längere Reisen bieten manche Vermieter feste Kilometerpakete zum Vorabpreis an.
  • Übergabeprotokoll: Das Übergabeprotokoll hält bei der Fahrzeugübernahme den Zustand des Wohnmobils schriftlich fest, von Kratzern über den Kilometerstand bis zum Füllstand der Tanks. Es entsteht gemeinsam mit dem Vermieter, am besten ergänzt um Fotos, und ist die Grundlage dafür, welche Schäden bei der Rückgabe als neu und damit kostenpflichtig gelten.
  • Nebenkostenpaket: Ein Nebenkostenpaket bündelt Zusatzleistungen zum reinen Mietpreis, etwa Campingausstattung, Bettwäsche, Einweisung, eine volle Gasflasche oder ein Navigationsgerät. Je nach Vermieter liegt es zwischen rund 130 und 200 Euro pro Miete oder ist bereits in einem All-Inclusive-Tarif enthalten, statt einzeln aufgeführt zu werden.
  • Deutscher Caravaning Handels-Verband (DCHV): Der Deutsche Caravaning Handels-Verband e.V. (DCHV) ist der bundesweite Fachverband für Händler, Werkstätten und Vermietbetriebe der Caravaning-Branche, mit eigenen Angaben zufolge 427 Mitgliedsbetrieben und 117 Fördermitgliedern aus Industrie und Großhandel. Dieses Verzeichnis gleicht Einträge im Einzelfall gegen die öffentliche Mitgliederkarte des Verbands ab, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 538 BGB, Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 548 BGB, Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 60 StVZO, Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Pressemitteilung Nr. 160/2011: Bundesgerichtshof entscheidet zur Haftungsbefreiung im KFZ-Mietvertrag, Urteil vom 11. Oktober 2011, VI ZR 46/10, Bundesgerichtshof, Pressestelle,
  5. BGH, Urteil vom 20. Mai 2009, XII ZR 94/07: Haftungsfreistellung im Kfz-Mietvertrag nach dem Leitbild der Vollkaskoversicherung (BGHZ 181, 179), dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH,
  6. BGH, Urteil vom 14. März 2012, XII ZR 44/10: Wegfall der Haftungsreduzierung bei Nichthinzuziehung der Polizei (NJW 2012, 2501), dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH,
  7. Rechtliche Tipps zur Wohnmobil-Miete (7. Juli 2026), ADAC e.V.,
  8. Allgemeine Vermietbedingungen Wohnmobile (Stand Januar 2026), ADAC Autovermietung GmbH,
  9. Häufige Fragen zur Wohnmobilvermietung: Kaution, Selbstbeteiligung, Servicepauschale, Reinigung (Stand Juni 2024), ADAC Autovermietung GmbH,
  10. Mietwagen: So durchschauen Sie die Tricks der Autovermietungen (Stand 3. März 2025), Verbraucherzentrale Hamburg e.V.,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.