Was in ein Miet-Wohnmobil gehört, in 7 Kategorien
Ein Miet-Wohnmobil kommt mit Möbeln, Herd, Kühlschrank und Toilette, aber nicht mit allem, was Sie zum Fahren, Anschließen und Kochen brauchen. Was der Vermieter stellt, steht in der Inventarliste des Mietvertrags; was fehlt, packen Sie selbst. Die Liste folgt der Checkliste des ADAC für den ersten Wohnmobil-Urlaub (Stand 30. April 2026) und ist nach dem geordnet, was Sie zuerst brauchen.
- Dokumente: Personalausweis oder Reisepass, Führerschein aller eingetragenen Fahrer, Versicherungsnachweis für das Ausland, Krankenversicherungskarte und Auslandskrankenschutz, Reservierungsbestätigung, Kreditkarte für die Kaution.
- Strom: CEE-Stromkabel mit blauem Dreipolstecker für den Campingplatz, 25 Meter reichen; Adapter von CEE auf Schuko für Stellplätze mit Haushaltssteckdose; eine Mehrfachsteckdose für innen.
- Wasser: Wasserschlauch mit Adaptern für verschiedene Hahnanschlüsse, Gießkanne oder Faltkanister zum Nachfüllen, Chemie und Papier speziell für die Chemietoilette.
- Fahren und Stehen: Auffahrkeile zum Ausrichten auf schrägem Boden, Warndreieck, Warnwesten für alle Insassen, Verbandkasten, Taschenlampe, Arbeitshandschuhe für Entsorgung und Gasflasche.
- Küche: Töpfe, Pfanne, Geschirr und Besteck, sofern der Vermieter kein Küchenpaket stellt; Spülmittel, Schwamm, Geschirrtücher, Müllbeutel, Kaffeezubereitung ohne Strom.
- Schlafen: Bettwäsche oder Schlafsäcke in der Größe der Betten des Fahrzeugs, Handtücher, ein Spannbettlaken für die Alkovenmatratze.
- Wetter: Regenjacke, feste Schuhe, Sonnenschutz, Mückenschutz; Wäscheleine und Klammern, weil ein Wohnmobil wenig Platz zum Trocknen hat.
- Bußgeld für Überladung bis 7,5 t bei mehr als 20 Prozent, dazu ein Punkt in Flensburg
- 95 Euro
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anhang Tabelle 3 Buchstabe b, Nr. 198.2.4, Stand 20. September 2026
- Anteil der zulässigen Gesamtmasse, der mindestens auf der Vorderachse liegen muss, wenn das Fahrzeug voll beladen ist
- 30 Prozent
- Verordnung (EU) Nr. 1230/2012, Anhang I Teil A Nummer 2.4, Stand 20. September 2026
- Abstand der Wiederholungsprüfung der Gasanlage nach § 60 StVZO, Pflicht seit 19. Juni 2025
- 24 Monate
- § 60 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Stand 20. September 2026
Was der Vermieter stellt und was Sie trotzdem prüfen
Der Vermieter liefert das Fahrzeug betriebsbereit mit den Dingen, die zum Fahrzeug gehören: Zulassungsbescheinigung Teil I, Warndreieck, Warnwesten und Verbandkasten nach § 53a StVZO, mindestens eine gefüllte Gasflasche, den Nachweis der Gasprüfung, Bordwerkzeug und die Bedienungsanleitung des Aufbaus. Viele Vermieter geben gegen die Servicepauschale ein Küchen- oder Campingpaket dazu, beim ADAC ist die Übergabe mit Einweisung in der Servicepauschale von 159 Euro enthalten.
Die Gasprüfung prüfen Sie trotzdem selbst, weil sie seit dem 19. Juni 2025 gesetzliche Halterpflicht ist: § 60 StVZO verlangt, Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach dem Arbeitsblatt DVGW G 607 vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und danach alle 24 Monate prüfen zu lassen. Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung; laut ADAC kostet sie 40 bis 80 Euro und dauert 20 bis 45 Minuten. Fehlt die Prüfung, drohen dem Halter nach Nr. 200 des Bußgeldkatalogs 15 Euro bei mehr als zwei bis vier Monaten Verzug, 25 Euro bis acht Monate und 60 Euro darüber. Viele Campingplätze verlangen zudem den Prüfnachweis an der Rezeption.
Die Zuladung ist Feld F.2 minus Feld G der Zulassungsbescheinigung
Die Zuladung errechnen Sie aus zwei Feldern der Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld F.2 nennt die zulässige Gesamtmasse, Feld G die Masse in fahrbereitem Zustand. Die Differenz ist die Nutzlast, so definiert es die Verordnung (EU) Nr. 1230/2012. Die Masse in fahrbereitem Zustand enthält nach derselben Verordnung den zu mindestens 90 Prozent gefüllten Kraftstofftank, die Masse des Fahrers mit 75 Kilogramm, Flüssigkeiten und die Standardausrüstung des Herstellers. Alles andere zählt zur Zuladung: jeder Mitfahrer, Gepäck, Lebensmittel, Frischwasser, Gasflaschen, Fahrräder und der Fahrradträger.
Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Ein Wohnmobil mit 3.500 Kilogramm in Feld F.2 und 3.050 Kilogramm in Feld G hat 450 Kilogramm Zuladung. Drei Mitfahrer mit je 75 Kilogramm nehmen 225 Kilogramm, 100 Liter Frischwasser 100 Kilogramm, eine zweite gefüllte Gasflasche im Beispiel 20 Kilogramm; damit bleiben 105 Kilogramm für Gepäck, Lebensmittel und Fahrräder. Zwei Fahrräder mit Träger wiegen davon im Beispiel 45 Kilogramm, und für alles Übrige bleiben 60 Kilogramm. Deshalb nennt die Verordnung für Wohnmobile eine Mindestnutzlast, die von der Zahl der Sitzplätze und der Fahrzeuglänge abhängt (Anhang I Teil A Nummer 2.6.4.1.2); sie ist bei einem Familienfahrzeug schnell aufgebraucht.
| Posten | Gewicht im Beispiel | Zuladung danach | Wo Sie sparen können |
|---|---|---|---|
| Zuladung laut Papieren (F.2 minus G) | 450 kg | 450 kg | Fahrzeug mit höherer Zuladung wählen oder ein Fahrzeug über 3,5 t mit C1 |
| Drei Mitfahrer zu je 75 kg | 225 kg | 225 kg | Nicht möglich, Personen zählen voll |
| Frischwasser 100 Liter | 100 kg | 125 kg | Mit 20 bis 30 Litern fahren und am Ziel auffüllen |
| Zweite Gasflasche, gefüllt (angenommen) | 20 kg | 105 kg | Im Sommer reicht eine Flasche für zwei Wochen Kochen |
| Zwei Fahrräder mit Heckträger (angenommen) | 45 kg | 60 kg | Klappräder oder Leihräder am Ziel |
| Gepäck für vier Personen, Lebensmittel, Campingmöbel | 60 kg | 0 kg | Wiegen vor der Abfahrt, Konserven und Getränke vor Ort kaufen |
Überladung kostet in Deutschland 10 bis 235 Euro, in Österreich bis 10.000 Euro
Überladung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 34 Absatz 3 StVZO, der vorschreibt, dass zulässige Achslast und zulässiges Gesamtgewicht beim Betrieb einzuhalten sind. Der Bußgeldkatalog staffelt die Regelsätze für Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen in Tabelle 3 Buchstabe b nach der Überschreitung in Prozent: mehr als 5 bis 10 Prozent 10 Euro, mehr als 10 bis 15 Prozent 30 Euro, mehr als 15 bis 20 Prozent 35 Euro, mehr als 20 Prozent 95 Euro, mehr als 25 Prozent 140 Euro, mehr als 30 Prozent 235 Euro. Ab 95 Euro kommt nach Angaben des ADAC ein Punkt im Fahreignungsregister dazu. Bis 5 Prozent bleibt es in Deutschland ohne Bußgeld; bei 3.500 Kilogramm sind das 175 Kilogramm.
Im Ausland ist die Toleranz kleiner und das Bußgeld höher. Der ADAC nennt in seiner Übersicht vom 19. August 2026 für Österreich keine Toleranz, ab 2 Prozent bis 40 Euro und ab 15 Prozent bis 10.000 Euro, mit Untersagung der Weiterfahrt bis zur Entladung; für Italien 5 Prozent Toleranz, 42 bis 173 Euro bei 5 bis 15 Prozent und bis 695 Euro über 25 Prozent; für Frankreich ab 135 Euro mit Stilllegung oder Abladen; für die Schweiz bis 275 Euro und ab 5 Prozent ein mögliches Fahrverbot; für Spanien 301 bis 400 Euro bei 6 bis 15 Prozent und bis 4.000 Euro über 25 Prozent. In den Niederlanden wird ab 10 Prozent meist Ablasten vor Ort verlangt.
| Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse | Bei 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse | Regelsatz | Punkt in Flensburg |
|---|---|---|---|
| bis 5 Prozent | bis 3.675 kg | kein Bußgeld | nein |
| mehr als 5 bis 10 Prozent | 3.676 bis 3.850 kg | 10 Euro | nein |
| mehr als 10 bis 15 Prozent | 3.851 bis 4.025 kg | 30 Euro | nein |
| mehr als 15 bis 20 Prozent | 4.026 bis 4.200 kg | 35 Euro | nein |
| mehr als 20 Prozent | ab 4.201 kg | 95 Euro | ja |
| mehr als 25 Prozent | ab 4.376 kg | 140 Euro | ja |
| mehr als 30 Prozent | ab 4.551 kg | 235 Euro | ja |
Das Bußgeld ist selten der größte Schaden. Überladung ist ein Verstoß gegen die Mietbedingungen, und viele Vermieter schließen Schäden bei Überladung von der Haftungsbeschränkung aus. Ein Reifenschaden bei 4.000 Kilogramm auf einem 3,5-Tonnen-Fahrzeug kann Sie dann den vollen Schaden kosten statt der Selbstbeteiligung. Auch der Versicherer des Vermieters prüft nach einem Unfall das Gewicht, wenn der Schadenshergang darauf hindeutet.
Wo Sie ein Wohnmobil wiegen und wie Sie richtig beladen
Wiegen Sie das beladene Fahrzeug vor der Abfahrt, nicht erst an der Grenze. Öffentliche Fahrzeugwaagen gibt es bei Entsorgungsbetrieben, Recyclinghöfen, Landhandel, Kieswerken und Speditionen; der ADAC bietet in seinen Prüfzentren Wiegeprotokolle an. Wichtig ist eine Waage, die Achslasten getrennt misst, denn ein Fahrzeug kann unter der Gesamtmasse bleiben und trotzdem die Hinterachse überschreiten, wenn Fahrräder, Gepäck und Wasser hinter der Achse liegen.
- Zulassungsbescheinigung lesen: Feld F.2 (zulässige Gesamtmasse), Feld G (Masse fahrbereit) und die zulässigen Achslasten in den Feldern 8.1 und 8.2 notieren. Die Zuladung ist F.2 minus G.
- Gewichte schätzen: Personen mit ihrem echten Gewicht, Wasser mit einem Kilogramm je Liter, Gas mit 11 Kilogramm Inhalt plus Flasche, Gepäck mit einer Personenwaage zu Hause wiegen.
- Schwer nach unten und zwischen die Achsen: Wasserkanister, Konserven, Werkzeug und Campingmöbel in die Bodenfächer und Sitztruhen zwischen den Achsen, so empfiehlt es der ADAC; leichte Dinge in die Oberschränke.
- Heck entlasten: Fahrräder auf dem Heckträger und eine volle Heckgarage drücken die Hinterachse über ihre Grenze und heben die Vorderachse an. Die Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 verlangt mindestens 30 Prozent der Gesamtmasse auf der Vorderachse.
- Ladung sichern: Alles, was bei einer Vollbremsung fliegen kann, in Schränke mit Verriegelung, in Kisten oder unter Spanngurte. Lose Gegenstände sind nach § 22 StVO ein eigener Verstoß.
- Wiegen: Mit der geplanten Beladung und allen Mitfahrern auf die Waage, Gesamtgewicht und beide Achslasten ablesen und mit den Feldern F.2, 8.1 und 8.2 vergleichen. Liegt eine Zahl darüber, umpacken oder etwas zu Hause lassen.
Wer den Wohnmobil-Führerschein-Gewichtsrechner nutzt, gibt Führerscheinklasse, zulässige Gesamtmasse, Masse fahrbereit und die geplante Beladung ein und sieht sofort, ob das Fahrzeug unter seiner Grenze bleibt. Die Waage ersetzt das nicht, weil Feld G ein Herstellerwert mit Toleranz ist und Zubehör wie Markise, Solaranlage und Fahrradträger nicht enthält.
So läuft die Übergabe mit Packliste und Einweisung in 6 Schritten
Die Übergabe eines Miet-Wohnmobils dauert mit Einweisung eine Stunde, und diese Stunde entscheidet, ob Sie unterwegs Heizung, Wasser und Strom bedienen können und ob die Kaution am Ende vollständig zurückkommt. Planen Sie sie ein und kommen Sie mit der Packliste.
Papiere abgleichen
Mietvertrag mit der Reservierungsbestätigung vergleichen, Zulassungsbescheinigung mit Feld F.2 und Feld G einsehen, Gasprüfnachweis und Datum der Hauptuntersuchung prüfen.
Einweisung in die Technik
Gasflasche wechseln, Heizung und Warmwasser einschalten, Frischwasser füllen, Abwasser ablassen, Toilettenkassette entnehmen und leeren, Landstrom anschließen, Batterieanzeige lesen. Lassen Sie sich jeden Schritt vorführen und machen Sie ihn einmal selbst.
Inventar zählen
Küchenpaket, CEE-Kabel, Wasserschlauch, Auffahrkeile, Warndreieck, Westen, Verbandkasten, Gasflaschen und Schlüssel gegen die Inventarliste prüfen. Fehlendes eintragen lassen.
Zustand dokumentieren
Alle Seiten, Dach, Unterboden, Innenraum, Kilometerstand und Tankanzeige fotografieren, jeden Kratzer ins Übergabeprotokoll. Das Protokoll ist Ihr Beweis bei der Rückgabe.
Beladen und wiegen
Schweres nach unten zwischen die Achsen, Leichtes nach oben, Heck entlasten. Wer die Möglichkeit hat, fährt vor der Reise über eine Waage.
Erste Nacht in der Nähe
Verbringen Sie die erste Nacht auf einem Stellplatz in der Nähe der Vermietstation. Was an Ausrüstung fehlt oder nicht funktioniert, fällt dann auf, solange der Vermieter noch erreichbar ist.
Häufige Fragen
Was muss ich in ein gemietetes Wohnmobil selbst mitbringen?
In ein gemietetes Wohnmobil bringen Sie Ausweis, Führerschein, Versicherungs- und Krankenversicherungsnachweis, Bettwäsche und Handtücher, ein CEE-Stromkabel mit Schuko-Adapter, einen Wasserschlauch mit Adaptern, Auffahrkeile, Chemie und Papier für die Toilette sowie Küchenzubehör mit, sofern der Vermieter kein Küchenpaket stellt. Gasflasche, Warndreieck, Warnwesten, Verbandkasten und Gasprüfnachweis gehören zum Fahrzeug und stellt der Vermieter.
Wie berechne ich die Zuladung eines Wohnmobils?
Die Zuladung eines Wohnmobils berechnen Sie als zulässige Gesamtmasse (Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I) minus Masse in fahrbereitem Zustand (Feld G). Nach der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 enthält die Masse fahrbereit den zu 90 Prozent gefüllten Tank, den Fahrer mit 75 Kilogramm und die Standardausrüstung. Mitfahrer, Gepäck, Frischwasser, Gasflaschen, Fahrräder und nachgerüstetes Zubehör kommen von der Zuladung ab.
Wie viel Bußgeld kostet ein überladenes Wohnmobil in Deutschland?
Ein überladenes Wohnmobil bis 7,5 Tonnen kostet in Deutschland nach Tabelle 3 des Bußgeldkatalogs 10 Euro bei mehr als 5 bis 10 Prozent Überschreitung, 30 Euro bis 15 Prozent, 35 Euro bis 20 Prozent, 95 Euro über 20 Prozent, 140 Euro über 25 Prozent und 235 Euro über 30 Prozent. Ab 95 Euro kommt ein Punkt im Fahreignungsregister dazu. Bis 5 Prozent, bei 3.500 Kilogramm also bis 175 Kilogramm, bleibt es ohne Bußgeld.
Ist die Gasprüfung beim Wohnmobil noch Pflicht?
Ja, die Gasprüfung beim Wohnmobil ist seit dem 19. Juni 2025 gesetzliche Pflicht des Halters nach § 60 StVZO: vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und danach alle 24 Monate nach dem Arbeitsblatt DVGW G 607. Sie ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Bei Verzug drohen nach Nr. 200 des Bußgeldkatalogs 15, 25 oder 60 Euro. Bei einem Mietfahrzeug muss der Vermieter den Nachweis vorlegen.
Wie viel Frischwasser soll ich im Wohnmobil auf der Fahrt mitnehmen?
Auf der Fahrt reichen im Wohnmobil 20 bis 30 Liter Frischwasser für Toilette und Händewaschen; den Tank füllen Sie am Ziel auf. Der ADAC empfiehlt, höchstens 90 Prozent des Tanks zu füllen. Jeder Liter wiegt ein Kilogramm und zählt voll zur Zuladung, weil die Masse in fahrbereitem Zustand nach der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 den Wassertank nicht einschließt.