Welche Führerscheinklasse für welches Wohnmobilgewicht gilt
Die Führerscheinklasse richtet sich nach der zulässigen Gesamtmasse, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht, nicht nach dem tatsächlichen Gewicht. § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zieht die Grenzen: Klasse B erlaubt Kraftfahrzeuge bis 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Klasse C1 Fahrzeuge über 3.500 bis 7.500 Kilogramm, Klasse C alles darüber. Ein Wohnmobil mit 3.500 Kilogramm in den Papieren fahren Sie also mit B, eines mit 3.850 Kilogramm nicht, auch wenn es leer 3.100 Kilogramm wiegt.
Die meisten Miet-Wohnmobile sind deshalb auf 3.500 Kilogramm zugelassen. Der Grund ist der Kundenkreis: Wer seinen Führerschein ab dem 1. Januar 1999 gemacht hat, besitzt in der Regel nur Klasse B. Ein Fahrzeug mit 3.500 Kilogramm hat als Kehrseite wenig Zuladung, oft nur 300 bis 500 Kilogramm für Personen, Gepäck, Wasser und Gas. Wer schwerer beladen will, braucht ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen und damit C1 oder die alte Klasse 3.
| Klasse | Wohnmobil (zulässige Gesamtmasse) | Anhänger dazu | Bedingung |
|---|---|---|---|
| B | bis 3.500 kg | bis 750 kg, oder schwerer, wenn die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt | Mindestalter 18 (17 beim begleiteten Fahren), theoretische und praktische Prüfung |
| B96 | bis 3.500 kg | über 750 kg, Kombination über 3.500 bis 4.250 kg | Fahrerschulung ohne Prüfung nach Anlage 7a FeV, laut Bundesverkehrsministerium 13,5 Stunden: 4 mal 90 Minuten Theorie, 5 mal 90 Minuten Praxis |
| BE | bis 3.500 kg | bis 3.500 kg Anhänger, Kombination bis 7.000 kg | Eigene praktische Prüfung, keine Theorieprüfung |
| C1 | über 3.500 bis 7.500 kg | bis 750 kg | Eigene Prüfung, laut ADAC etwa 3.000 bis 4.000 Euro; auf 5 Jahre befristet, Verlängerung mit ärztlicher Bescheinigung und Sehtest |
| C1E | über 3.500 bis 7.500 kg | über 750 kg, Kombination bis 12.000 kg | Eigene Prüfung nach C1 |
| Alte Klasse 3 (vor 1. Januar 1999) | bis 7.500 kg | Kombinationen nach altem Recht, dreiachsig bis 12.000 kg (CE 79) | Beim Umtausch C1 und C1E ohne Befristung und ohne ärztliche Untersuchung; CE 79 befristet bis zum 50. Geburtstag |
| C | über 7.500 kg | bis 750 kg | Eigene Prüfung, auf 5 Jahre befristet, ärztliche Untersuchung |
- Obergrenze der Klasse B für Wohnmobile nach § 6 Absatz 1 FeV
- 3.500 kg
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Stand 20. September 2026
- Obergrenze der Klasse B für Wohnmobile nach der Richtlinie (EU) 2025/2205, nach Schulung oder Prüfung
- 4.250 kg
- Richtlinie (EU) 2025/2205, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer ii, Stand 5. November 2025
- Spätester Tag, ab dem die Mitgliedstaaten die neuen Vorschriften anwenden müssen
- 26. November 2029
- Richtlinie (EU) 2025/2205, Artikel 29 Absatz 1, Stand 5. November 2025
Warum die alte Klasse 3 bis 7,5 Tonnen gilt und was beim Umtausch passiert
Wer seinen Führerschein vor dem 1. Januar 1999 als Klasse 3 erworben hat, darf Wohnmobile bis 7.500 Kilogramm fahren. Das steht in Anlage 3 zur Fahrerlaubnis-Verordnung: Der alten Klasse 3 entsprechen unter anderem die neuen Klassen B, BE, C1 und C1E, dazu CE mit der Schlüsselzahl 79 für dreiachsige Kombinationen bis 12.000 Kilogramm. Der Besitzstand geht beim Umtausch des Papierführerscheins in den Kartenführerschein nicht verloren; er wird in die neuen Klassen übersetzt.
Das Bundesverkehrsministerium erklärt auf seiner Seite zum Besitzstand (Stand 26. März 2026), dass C1 und C1E aus der alten Klasse 3 ohne Befristung und ohne ärztliche Untersuchung eingetragen werden. Anders als ein neu erworbener C1, der auf fünf Jahre befristet ist, bleibt der aus Klasse 3 abgeleitete C1 unbefristet gültig. Nur die eingeschränkte Klasse CE 79 für schwere Züge endet mit dem 50. Geburtstag und muss danach mit ärztlicher Untersuchung verlängert werden. Für ein Wohnmobil bis 7,5 Tonnen mit Anhänger bis 750 Kilogramm brauchen Sie CE 79 nicht.
Was die EU-Führerscheinrichtlinie 2025/2205 für Wohnmobile bis 4.250 Kilogramm ändert
Die Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein wurde am 22. Oktober 2025 in Straßburg unterzeichnet, am 5. November 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat 20 Tage später in Kraft. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer ii erlaubt Inhabern der Klasse B künftig ein Wohnmobil mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 bis 4.250 Kilogramm, auch mit Anhänger, solange die Kombination 5.000 Kilogramm nicht übersteigt. Bedingung ist nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d eine abgeschlossene Schulung oder eine bestandene Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen, oder beides; die Mitgliedstaaten wählen.
Anhang V Titel B der Richtlinie legt die Mindestanforderungen fest: Die Schulung dauert mindestens sieben Stunden, darf auf öffentlichen Straßen oder auf geschlossenen Strecken stattfinden und behandelt Fahrzeugdynamik, Sicherheitskriterien, richtiges Beladen und Sicherheitszubehör. Zum praktischen Teil gehören Beschleunigen, Verzögern, Rückwärtsfahrt, Bremsen, Anhalteweg, Spurwechsel, Ausweichen und Einparken. Die Berechtigung wird mit dem Unionscode 96.02 im Führerschein vermerkt. Die Antriebsart spielt dabei keine Rolle; das gilt für Diesel-Wohnmobile ebenso wie für elektrische.
Die Sonderregel für alternative Antriebe hilft Wohnmobilen dagegen nicht. Nach § 6 Absatz 3b FeV dürfen Inhaber der Klasse B seit zwei Jahren schon heute Fahrzeuge mit Elektro-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Flüssiggasantrieb bis 4.250 Kilogramm fahren, aber nur für die Güterbeförderung und ohne Anhänger. Die neue Richtlinie behält diese Regel in Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe j bei und schreibt ausdrücklich: Wohnmobile fallen nicht unter diese Äquivalenz. Für Wohnmobile führt der Weg zu 4.250 Kilogramm also allein über Schulung oder Prüfung, unabhängig vom Antrieb.
Wann die 4,25-Tonnen-Regel in Deutschland gilt und was bis dahin offen ist
Deutschland hat die Richtlinie zum Stand 20. September 2026 noch nicht umgesetzt; § 6 FeV nennt für die Klasse B weiterhin 3.500 Kilogramm. Nach Angaben des Portals bussgeldkatalog.news vom 3. September 2026 hat das Bundesministerium für Verkehr am 2. September 2026 zum Caravan Salon in Düsseldorf angekündigt, dass für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen künftig die Klasse B nach einer zusätzlichen Schulung ausreichen soll, ohne einen Starttermin zu nennen. Eine Pressemitteilung des Ministeriums dazu war beim Abruf nicht auffindbar; verlassen Sie sich deshalb auf den Verordnungstext, sobald er im Bundesgesetzblatt steht.
Drei Fragen entscheidet erst die deutsche Verordnung: ob es eine Schulung ohne Prüfung wird wie beim B96 oder eine Prüfung, wie viele Stunden die Schulung dauert und was sie kostet, und ob Deutschland die Regel vor dem Stichtag 2029 in Kraft setzt. Der Caravaning Industrie Verband fordert in einer Mitteilung vom 19. Januar 2026 eine schnelle und verbraucherfreundliche Umsetzung mit einer Tagesschulung oder Prüfung ohne zusätzliche bürokratische Hürden. Sobald die Verordnung gilt, tragen Fahrschulen und Führerscheinstellen den Code 96.02 ein; einen Automatismus für bestehende B-Führerscheine gibt es nicht.
Veröffentlichung im Amtsblatt
5. November 2025: Richtlinie (EU) 2025/2205 erscheint im Amtsblatt L der EU, Inkrafttreten am 20. Tag danach. Zuständig: Europäisches Parlament und Rat.
Nationale Verordnung
Bis 26. November 2028: Deutschland muss die Fahrerlaubnis-Verordnung ändern und die Schulung oder Prüfung nach Anhang V ausgestalten. Zuständig: Bundesministerium für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrats.
Anwendung
Spätestens 26. November 2029: Die neuen Vorschriften gelten. Deutschland darf früher anwenden, sobald die Verordnung verkündet ist.
Schulung oder Prüfung
Sie absolvieren bei einer Fahrschule die Schulung von mindestens sieben Stunden oder legen die Prüfung ab, je nachdem, was die deutsche Verordnung vorschreibt.
Eintrag Code 96.02
Die Führerscheinstelle trägt den Unionscode 96.02 ein. Erst mit diesem Eintrag dürfen Sie ein Wohnmobil über 3.500 bis 4.250 Kilogramm mit Klasse B fahren, auch im EU-Ausland.
Über 3,5 Tonnen gelten andere Regeln für Tempo, Überholen und Maut
Wer mit C1, alter Klasse 3 oder künftig mit Code 96.02 ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen fährt, unterliegt anderen Verkehrsregeln als ein Pkw-Fahrer. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a StVO 80 km/h für Kraftfahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 Tonnen nach § 1 der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO 100 km/h fahren, sofern sie in den Papieren als Wohnmobil eingetragen sind; mit Anhänger gelten nach § 18 Absatz 5 StVO 80 km/h.
- Tempo außerorts: 80 km/h über 3,5 bis 7,5 Tonnen (§ 3 Absatz 3 StVO); 100 km/h bis 3,5 Tonnen.
- Tempo Autobahn: 100 km/h für Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 Tonnen (12. Ausnahmeverordnung zur StVO); bis 3,5 Tonnen Richtgeschwindigkeit 130 km/h.
- Gespann: 80 km/h auf der Autobahn, 100 km/h nur mit Tempo-100-Zulassung des Anhängers nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO.
- Überholverbote und Durchfahrtsverbote für Lkw über 3,5 Tonnen gelten laut ADAC auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen, wenn das Zusatzzeichen die Gesamtmasse nennt.
- Parken: Über 7,5 Tonnen ist das regelmäßige Parken in Wohngebieten nachts von 22 bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nach § 12 Absatz 3a StVO verboten.
- Maut: In Österreich GO-Box statt Vignette, in der Schweiz pauschale Schwerverkehrsabgabe statt Vignette, in Frankreich Mautklasse 3.
Diese Regeln bleiben auch nach der 4,25-Tonnen-Reform bestehen, denn sie knüpfen an die Gesamtmasse an, nicht an die Führerscheinklasse. Ein 4,25-Tonnen-Wohnmobil mit Code 96.02 fährt außerorts 80 km/h und zahlt in Österreich nach Kilometern. Wer das nicht will, wählt ein Fahrzeug mit 3.500 Kilogramm und plant die Zuladung genauer.
Für einen Wohnwagen brauchen Sie B, B96 oder BE
Für ein Gespann aus Pkw und Wohnwagen zählt die Summe der zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge. Nach § 6 Absatz 1 FeV reicht Klasse B, wenn der Anhänger höchstens 750 Kilogramm hat oder wenn die Kombination insgesamt 3.500 Kilogramm nicht übersteigt. Ein Pkw mit 2.100 Kilogramm und ein Wohnwagen mit 1.300 Kilogramm ergeben 3.400 Kilogramm und gehen mit B; derselbe Pkw mit einem 1.500-Kilogramm-Wohnwagen ergibt 3.600 Kilogramm und braucht B96 oder BE.
B96 ist nach § 6a FeV eine Schlüsselzahl zur Klasse B für Kombinationen über 3.500 bis 4.250 Kilogramm mit einem Anhänger über 750 Kilogramm. Dafür ist keine Prüfung nötig, sondern eine Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV, die das Bundesverkehrsministerium mit 13,5 Stunden angibt. BE deckt Anhänger bis 3.500 Kilogramm hinter einem B-Zugfahrzeug ab und verlangt eine eigene praktische Prüfung. Die Richtlinie (EU) 2025/2205 behält beide Wege bei: Kombinationen über 3.500 bis 4.250 Kilogramm bleiben an Schulung oder Prüfung gebunden (Code 96), BE bleibt für schwerere Anhänger.
Hat der Wohnwagen eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 750 Kilogramm?
Klasse B reicht, unabhängig von der Masse des Zugfahrzeugs bis 3.500 Kilogramm.
Liegt die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Wohnwagen bei höchstens 3.500 Kilogramm?
Klasse B reicht. Prüfen Sie zusätzlich die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung.
Liegt die Summe bei höchstens 4.250 Kilogramm?
Sie brauchen B96 (Schulung ohne Prüfung) oder BE. Inhaber der alten Klasse 3 haben BE automatisch.
Sie brauchen BE, solange der Wohnwagen höchstens 3.500 Kilogramm hat; darüber C1E. Inhaber der alten Klasse 3 haben BE und C1E.
Für die Geschwindigkeit des Gespanns gilt unabhängig vom Führerschein: 80 km/h außerorts und auf der Autobahn. 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen erlaubt die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO nur mit Tempo-100-Zulassung des Anhängers. Dafür muss das Zugfahrzeug ein Antiblockiersystem haben, die zulässige Gesamtmasse des Wohnanhängers mit hydraulischen Schwingungsdämpfern darf höchstens das 0,8-Fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen, mit Stabilisierungskupplung das 1,0-Fache, und die Reifen des Anhängers müssen jünger als sechs Jahre sein und mindestens die Geschwindigkeitskategorie L für 120 km/h tragen. Die Zulassung wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen und mit einer Plakette am Heck gezeigt. Bei einem Miet-Wohnwagen fragen Sie den Vermieter, ob diese Plakette für Ihr Zugfahrzeug gilt, denn das Verhältnis der Massen hängt vom Zugfahrzeug ab.
So prüfen Sie vor der Buchung in 5 Schritten, ob Ihr Führerschein reicht
- Führerschein lesen: Suchen Sie auf der Rückseite des Kartenführerscheins die Zeilen B, B96, BE, C1 und C1E und die Schlüsselzahlen in Spalte 12. Ein Papierführerschein der Klasse 3 von vor 1999 entspricht B, BE, C1 und C1E.
- Zulässige Gesamtmasse beim Vermieter erfragen: Fragen Sie nach dem Wert in Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I (zulässige Gesamtmasse), nicht nach dem Leergewicht. Bei 3.500 Kilogramm reicht B, darüber C1 oder alte Klasse 3.
- Anhänger prüfen: Bei einem Wohnwagen oder Fahrradanhänger die Summe beider Gesamtmassen bilden und mit den Grenzen aus § 6 und § 6a FeV abgleichen.
- Mietbedingungen lesen: Vermieter verlangen zusätzlich ein Mindestalter, beim ADAC 21 Jahre, und einen Mindestbesitz des Führerscheins, beim ADAC ein Jahr. Beides steht nicht im Gesetz, sondern im Vertrag.
- Zuladung rechnen: Ziehen Sie vom Wert in Feld F.2 die Masse in fahrbereitem Zustand aus Feld G ab. Was bleibt, ist die Zuladung für Personen, Gepäck, Wasser und Gas; bei 3,5-Tonnen-Fahrzeugen ist sie knapp.
Der Wohnmobil-Führerschein-Gewichtsrechner nimmt Ihnen die Schritte 2 und 5 ab: Sie geben Führerscheinklasse, zulässige Gesamtmasse und geplante Beladung ein und sehen, ob das Fahrzeug zu Ihrer Fahrerlaubnis passt und ob es beladen unter seiner Grenze bleibt.
Häufige Fragen
Darf ich mit Führerschein Klasse B ein Wohnmobil bis 4,25 Tonnen fahren?
Nein, in Deutschland dürfen Sie mit Klasse B zum Stand 20. September 2026 nur Wohnmobile bis 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse fahren, so § 6 Absatz 1 FeV. Die Richtlinie (EU) 2025/2205 erlaubt Wohnmobile bis 4.250 Kilogramm mit Klasse B nach einer Schulung oder Prüfung, aber erst, wenn Deutschland sie umgesetzt hat, spätestens ab dem 26. November 2029. Die Ausnahme für alternative Antriebe in § 6 Absatz 3b FeV gilt nur für Güterbeförderung und nicht für Wohnmobile.
Welchen Führerschein brauche ich für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen?
Für ein Wohnmobil über 3.500 bis 7.500 Kilogramm brauchen Sie Klasse C1 oder eine alte Klasse 3, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. C1 verlangt eine eigene Prüfung, kostet laut ADAC etwa 3.000 bis 4.000 Euro und ist auf fünf Jahre befristet. Über 7.500 Kilogramm brauchen Sie Klasse C. Mit Anhänger über 750 Kilogramm hinter einem C1-Fahrzeug brauchen Sie C1E.
Gilt die alte Klasse 3 noch für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen?
Ja, die alte Klasse 3 gilt nach Anlage 3 zur Fahrerlaubnis-Verordnung weiter für Fahrzeuge bis 7.500 Kilogramm. Beim Umtausch in den Kartenführerschein werden B, BE, C1 und C1E eingetragen, laut Bundesverkehrsministerium ohne Befristung und ohne ärztliche Untersuchung. Nur die Klasse CE mit Schlüsselzahl 79 für dreiachsige Züge bis 12.000 Kilogramm endet mit dem 50. Geburtstag.
Brauche ich für einen Wohnwagen den Anhängerführerschein BE?
Für einen Wohnwagen brauchen Sie BE nur, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Wohnwagen 4.250 Kilogramm übersteigt oder wenn Sie die Schulung für B96 nicht machen wollen. Bis 3.500 Kilogramm Gespannmasse reicht Klasse B nach § 6 Absatz 1 FeV, bis 4.250 Kilogramm reicht B96 nach einer Fahrerschulung ohne Prüfung nach § 6a FeV. BE deckt Anhänger bis 3.500 Kilogramm ab.
Wie schnell darf ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen fahren?
Ein Wohnmobil über 3,5 bis 7,5 Tonnen darf außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h fahren, so § 3 Absatz 3 StVO, und auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h nach der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO, sofern es in den Fahrzeugpapieren als Wohnmobil eingetragen ist. Mit Anhänger gelten auf der Autobahn 80 km/h. Innerorts gilt wie für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.
Was verlangt die EU-Richtlinie 2025/2205 als Schulung für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen?
Die Richtlinie (EU) 2025/2205 verlangt in Anhang V Titel B eine Schulung von mindestens sieben Stunden, auf öffentlichen Straßen oder auf geschlossenen Strecken, mit den Inhalten Fahrzeugdynamik, Sicherheitskriterien, richtiges Beladen und Sicherheitszubehör sowie praktischen Übungen wie Bremsen, Ausweichen, Rückwärtsfahrt und Einparken. Alternativ oder zusätzlich kann der Mitgliedstaat eine Prüfung verlangen. Die Berechtigung wird als Code 96.02 im Führerschein eingetragen.