WohnmobilvermietungListe

Ratgeber

Übernachten im Wohnmobil: was in Deutschland und Europa gilt

In Deutschland dürfen Sie im Wohnmobil auf einem Parkplatz übernachten, um Ihre Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen, also eine Nacht ohne Stühle, Markise und Grill; Campieren außerhalb von Camping- und Stellplätzen verbietet das Landesrecht, das Oberlandesgericht Schleswig bestätigte 2020 ein Bußgeld von 100 Euro. Portugal erlaubt 48 Stunden je Gemeinde, Schweden 24 Stunden auf Rastplätzen; Spanien und Italien trennen Parken von Campen.

In Deutschland ist Übernachten im Wohnmobil Parken, Campieren ist verboten

Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug, und für sein Abstellen gilt die Straßenverkehrs-Ordnung. § 12 Absatz 2 StVO nennt Parken, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält; wo Parken erlaubt ist, dürfen Sie Ihr Wohnmobil abstellen, und die StVO fragt nicht, ob jemand darin schläft. Das Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gilt deshalb als Teil des Parkens, und zwar auf dem Weg zu einem Ziel, eine Nacht lang, mit geschlossenem Fahrzeug.

Das Oberlandesgericht Schleswig hat die Grenze am 15. Juni 2020 gezogen (Aktenzeichen 1 Ss OWi 183/19). Eine Wohnmobilfahrerin hatte auf einem Parkplatz übernachtet, der nur für Pkw zugelassen war, und zwar als Teil ihres Urlaubs. Das Gericht bestätigte eine Geldbuße von 100 Euro nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein: Das Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken verstößt gegen die Widmung öffentlicher Parkflächen. Zulässig blieb nach dem Urteil das Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit auf dem Weg zu einem anderen Fahrziel.

Wo die Grenze im Einzelfall liegt, bestimmt das Verhalten, nicht die Uhr. Die oft zitierte Regel von zehn Stunden steht in keinem Gesetz; der ÖAMTC nennt sie in seiner Übersicht vom 30. Juli 2026 als Faustregel deutscher Behörden. Sicher auf der Seite des Parkens sind Sie, wenn nichts außerhalb des Fahrzeugs steht, keine Stützen ausgefahren sind, die Markise eingefahren bleibt und Sie am Morgen weiterfahren. Wer Stühle aufstellt, grillt oder drei Nächte bleibt, campiert.

Geldbuße für das Übernachten zu Wohnzwecken auf einem Pkw-Parkplatz in Schleswig-Holstein, bestätigt vom OLG Schleswig
100 Euro
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Juni 2020, 1 Ss OWi 183/19, nach ADAC, Stand 15. Juni 2020
Höchstdauer der Übernachtung mit dem Wohnmobil je Gemeinde in Portugal außerhalb von Schutzgebieten
48 Stunden
Lei n.º 66/2021, Artigo 50.º-A Código da Estrada, Diário da República, Stand 25. August 2021
Höchstdauer auf schwedischen Rastplätzen an Werktagen laut Naturvårdsverket
24 Stunden
Naturvårdsverket, Husvagn, husbil och taktält i naturen, geprüft 19. Juni 2025, Stand 19. Juni 2025

Welche 6 Regeln der StVO Wohnmobile beim Parken zusätzlich treffen

Neben der Frage Übernachten oder Campieren gelten für Wohnmobile einige Parkregeln, die Pkw-Fahrer nie brauchen. Sie stehen in § 12 StVO und in den Zusatzzeichen an Parkplätzen.

  • Parkplätze mit Pkw-Symbol: Ein Parkplatz, dessen Zusatzzeichen nur Pkw zulässt, ist für Wohnmobile gesperrt; der Fall aus Schleswig-Holstein begann mit genau diesem Schild.
  • Über 7,5 Tonnen: Nach § 12 Absatz 3a StVO ist das regelmäßige Parken mit Kraftfahrzeugen über 7,5 Tonnen in Wohngebieten, Kur- und Klinikgebieten zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten. Miet-Wohnmobile liegen darunter.
  • Anhänger über 2 Tonnen: Dasselbe Verbot gilt nach § 12 Absatz 3a StVO für Anhänger über 2 Tonnen, also für schwere Wohnwagen am Wohngebiet.
  • Wohnwagen ohne Zugfahrzeug: Nach § 12 Absatz 3b StVO darf ein abgekoppelter Anhänger höchstens zwei Wochen auf öffentlicher Straße stehen, außer auf gekennzeichneten Plätzen.
  • Breite: Ein Wohnmobil mit 2,30 Metern Breite passt auf viele Parkstreifen nicht, ohne in die Fahrbahn zu ragen; § 12 Absatz 4 StVO verlangt platzsparendes Parken am rechten Rand.
  • Gehwegparken: Wo Zeichen 315 das Parken auf dem Gehweg erlaubt, dürfen nach Anlage 3 zur StVO nur Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen zulässiger Gesamtmasse dort stehen; ein Wohnmobil mit 3,5 Tonnen nicht.

Auf Campingplatz, Stellplatz und Parkplatz gelten drei verschiedene Regeln

Drei Arten von Flächen kommen für die Nacht in Frage, und sie unterscheiden sich in Recht, Ausstattung und Preis. Der Campingplatz ist eine genehmigte Anlage mit Sanitärgebäude, in Deutschland laut ADAC Camping-Preisindex 2026 für 40 Euro je Nacht für eine dreiköpfige Familie in der Hochsaison. Der Wohnmobilstellplatz ist eine für das Übernachten gewidmete Fläche, oft kommunal, mit Ver- und Entsorgung, aber ohne Sanitärgebäude. Der Parkplatz ist eine Verkehrsfläche, auf der Sie parken und dabei schlafen dürfen, aber nicht wohnen.

Drei Flächen für die Nacht im Wohnmobil in Deutschland. Preisangabe Campingplatz: ADAC Camping-Preisindex 2026 (PiNCAMP, März 2026); Stellplatzpreise ohne bundesweite Statistik.
FlächeÜbernachten erlaubtCampieren erlaubt (Stühle, Markise, Grill)Ver- und EntsorgungPreis je Nacht
CampingplatzJa, ohne Begrenzung der NächteJaStrom, Wasser, Entsorgung, SanitärgebäudeDurchschnitt Deutschland 40 Euro (dreiköpfige Familie, Hochsaison), Thüringen 33, Baden-Württemberg 43
WohnmobilstellplatzJa, oft mit Höchstdauer laut BeschilderungJe nach Platzordnung, meist eingeschränktOft Strom, Frischwasser und Entsorgung gegen GebührKostenlos bis zum Niveau eines einfachen Campingplatzes, keine Statistik
Öffentlicher ParkplatzEine Nacht zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf dem Weg zum ZielNein, Ordnungswidrigkeit nach LandesrechtKeine; Entleeren von Abwasser auf die Straße ist verbotenParkgebühr laut Automat
Darf ich hier über Nacht stehen bleiben?

Ist die Fläche ein Campingplatz oder ein ausgewiesener Wohnmobilstellplatz?

Ja

Ja, nach der Platzordnung. Beachten Sie die Höchstdauer am Stellplatz und ob Campingmöbel erlaubt sind.

Nein

Erlaubt das Schild das Parken auch für Wohnmobile, also ohne Pkw-Symbol, ohne Höhen- oder Gewichtsbegrenzung und ohne Nachtparkverbot?

Ja

Sind Sie auf dem Weg zu einem Ziel, bleiben Sie eine Nacht und bleibt alles im Fahrzeug?

Ja

Ja, das ist Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Keine Stützen, keine Markise, keine Möbel, kein Entleeren, am Morgen weiterfahren.

Nein

Nein, das ist Campieren und nach Landesnaturschutzrecht eine Ordnungswidrigkeit. Fahren Sie auf einen Stellplatz.

Nein

Nein. Ein Pkw-Parkplatz, ein Nachtparkverbot oder eine Gewichtsgrenze schließen das Wohnmobil aus, und in Naturschutzgebieten ist auch das Parken verboten.

Wo Sie in 10 europäischen Ländern übernachten dürfen und wo nicht

In Europa gibt es keine gemeinsame Regel. Einige Länder trennen wie Deutschland zwischen Parken und Campieren, andere verbieten jede Nacht außerhalb von Camping- und Stellplätzen, und die nordischen Länder erlauben zwar das Zelten fast überall, aber nicht das Abstellen von Fahrzeugen im Gelände. Die Tabelle nennt je Land die Rechtsgrundlage, soweit sie in einer amtlichen Quelle nachlesbar ist, und den Bußgeldrahmen, wo er dort steht.

Übernachten im Wohnmobil außerhalb von Campingplätzen in zehn Ländern. Quellen: Diário da República (Portugal), DGT Instrucción PROT 2026/04 (Spanien), Légifrance (Frankreich), ACI (Italien), Naturvårdsverket (Schweden), Lovdata (Norwegen), ÖAMTC vom 30. Juli 2026 (Österreich, Kroatien, Griechenland), ADAC vom 8. August 2024 (Dänemark). Stand 20. September 2026.
LandRegelRechtsgrundlageBußgeld laut Quelle
PortugalÜbernachten (22 bis 7 Uhr) höchstens 48 Stunden in derselben Gemeinde; verboten in Natura-2000-Gebieten, Schutzgebieten und KüstenplanzonenArtigo 50.º-A Código da Estrada, Lei n.º 66/2021, in Kraft seit 25. August 202160 bis 300 Euro, in Schutzgebieten und Küstenzonen 120 bis 600 Euro
SpanienParken ist kein Campen, solange nur die Räder den Boden berühren, keine Stützen, Markisen oder Möbel ausgefahren sind und keine Flüssigkeiten abgelassen werden; Campen nur auf Campingplätzen nach LandesrechtInstrucción PROT 2026/04 der Dirección General de Tráfico vom 11. März 2026; Ley de Costas Artikel 97 an der KüsteKüstengesetz: Campen mindestens 40 Euro je Quadratmeter und Tag, unerlaubtes Parken 50 bis 150 Euro
FrankreichCamping frei mit Zustimmung des Grundbesitzers, verboten an Meeresufern, in klassifizierten Stätten, im Umkreis von 200 Metern um Trinkwasserfassungen; Bürgermeister können es per Verordnung verbietenCode de l'urbanisme, Artikel R111-32 bis R111-34Nicht in der Quelle genannt; Verbote gelten nur mit Aushang im Rathaus und Schildern
ItalienParken ist kein Campen, wenn das Fahrzeug nur auf den Rädern steht, nichts ausfließt und keine Fläche über die Fahrzeugmaße hinaus belegt wird; Parkgebühren für Wohnmobile um 50 Prozent erhöhtArticolo 185 Codice della StradaEntleeren von Abwasser auf öffentlichen Flächen 87 bis 344 Euro
SchwedenAllemansrätt gilt nicht für Fahrzeuge; Abstellen im Gelände (Wald, Strand, Wiese) verboten; Rastplätze werktags höchstens 24 Stunden, am Wochenende bis zum nächsten WerktagTerrängkörningslag (1975:1313), NaturvårdsverketNicht in der Quelle genannt
NorwegenMotorverkehr und damit das Abstellen im Utmark, dem unbewirtschafteten Gelände, verboten; das Jedermannsrecht gilt für FußgängerMotorferdselloven vom 10. Juni 1977, § 3Nicht in der Quelle genannt
ÖsterreichLandesrecht: Tirol, Wien, Kärnten und Niederösterreich verbieten das Campieren außerhalb von Plätzen grundsätzlich; Steiermark und Salzburg unter Voraussetzungen; Oberösterreich und Vorarlberg überlassen es den Gemeinden; im Wald nur mit Zustimmung des EigentümersLandesgesetze, laut ÖAMTC vom 30. Juli 2026In Schutzgebieten bis 14.500 Euro
DänemarkFahren und Parken an Stränden, in Wäldern, Parks und Schutzgebieten ohne ausdrückliche Erlaubnis verbotenLaut ADAC vom 8. August 2024Nicht in der Quelle genannt
KroatienÜbernachten außerhalb ausgewiesener Plätze verbotenLaut ÖAMTC vom 30. Juli 2026Nicht in der Quelle genannt
GriechenlandÜbernachten außerhalb ausgewiesener Plätze verbotenLaut ÖAMTC vom 30. Juli 2026Nicht in der Quelle genannt

Die Tabelle zeigt ein Muster: Wo das Gesetz Parken von Campen trennt, wie in Spanien und Italien, entscheidet Ihr Verhalten am Fahrzeug. Wo das Gesetz die Nacht selbst regelt, wie in Portugal, zählt die Uhr. Und wo ein Jedermannsrecht gilt, wie in Schweden und Norwegen, gilt es zu Fuß und nicht für Ihr Fahrzeug. Für alle Länder gilt: Kommunen dürfen strenger sein als das Landesgesetz, und das Schild vor Ort schlägt die Tabelle.

Was Spanien, Italien und Portugal genau unter Parken und Campen verstehen

Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat ihre Auslegung in der Instrucción PROT 2026/04 vom 11. März 2026 erneuert, die die Anweisungen 08/V-74 und PROT 2023/14 ersetzt. Danach ist ein Wohnmobil korrekt geparkt, solange die Aktivität in seinem Inneren nicht nach außen dringt: keine Stützen, keine Markise, keine Nivellierhilfen außer Unterlegkeilen, keine Tische und Stühle, keine Fläche über die Grundfläche des Fahrzeugs hinaus. Ob Personen darin schlafen, ist für die Verkehrsregeln ohne Bedeutung. Campen regelt nicht das Verkehrsrecht, sondern das Tourismusrecht der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft, und das erlaubt es nur auf Campingplätzen.

Italien schreibt dieselbe Trennung in Artikel 185 des Codice della Strada: Das Parken eines Wohnmobils ist kein Campen, wenn das Fahrzeug nur mit den Rädern auf dem Boden steht, keine eigenen Abflüsse außer denen des Motors abgibt und die Straßenfläche nicht über seine Maße hinaus belegt. Derselbe Artikel erlaubt Gemeinden, für Wohnmobile um 50 Prozent erhöhte Parkgebühren zu verlangen, und verbietet das Ablassen von Abwasser und Toiletteninhalt außerhalb von Entsorgungsstationen mit 87 bis 344 Euro Bußgeld.

Portugal ist das einzige der drei Länder mit einer Zeitgrenze im Gesetz. Seit der Lei n.º 66/2021 vom 25. August 2021 erlaubt Artikel 50.º-A des Código da Estrada die Übernachtung, definiert als Aufenthalt mit Insassen zwischen 22 und 7 Uhr, für höchstens 48 Stunden in derselben Gemeinde, sofern die Gemeinde keine eigene Regelung erlassen hat. In Natura-2000-Gebieten, Schutzgebieten und den Zonen der Küstenraumpläne sind Übernachten und Parken von Wohnmobilen verboten, außer an ausdrücklich ausgewiesenen Orten. Wer bei der Kontrolle sofort zahlt, zahlt den Mindestbetrag: 60 Euro im Regelfall, 120 Euro in den Schutzzonen.

So finden Sie jeden Abend in 6 Schritten einen legalen Platz

Der sicherste Weg, Bußgeld und Klopfen an der Tür um Mitternacht zu vermeiden, ist eine Routine für den späten Nachmittag. Sie kostet zwanzig Minuten und beginnt, bevor der Tank leer und die Kinder müde sind.

  1. Bis 16 Uhr entscheiden: Legen Sie am Nachmittag fest, ob Sie auf einen Campingplatz, einen Stellplatz oder einen Parkplatz wollen. In der Hauptsaison sind Küstenplätze am Abend voll.
  2. Stellplatzverzeichnis prüfen: Kommunale Stellplätze stehen in den Stellplatz-Apps und auf den Seiten der Gemeinden mit Höchstdauer, Gebühr und Ver- und Entsorgung. Ein Stellplatz ist die einfachste legale Lösung.
  3. Schilder lesen: Am Parkplatz auf Pkw-Symbol, Höhenbalken, Gewichtsgrenze, Nachtparkverbot und Zusatzzeichen achten. Fehlt ein Verbot, dürfen Sie parken und darin schlafen.
  4. Landesrecht und Schutzgebiet: In Deutschland in Naturschutzgebieten, Nationalparks und am Strand nicht parken; in Portugal Natura-2000-Gebiete meiden; in Spanien die Küstenzone nach dem Küstengesetz.
  5. Fahrzeug fahrbereit halten: Keine Stützen, keine Markise, keine Möbel, kein Ablassen. Vorhänge zu, Motor aus, am Morgen weg. Das ist die Grenze zwischen Übernachten und Campieren in Deutschland, Spanien und Italien.
  6. Ver- und Entsorgung vor der Nacht: Frischwasser auffüllen und Kassette leeren, bevor Sie den Parkplatz ansteuern, damit unterwegs nichts ausläuft und Sie morgens nicht suchen müssen.
Was passiert, wenn Sie beim Campieren erwischt werden
  1. Ansprache

    Polizei, Ordnungsamt oder Ranger fordern Sie auf, Möbel einzuräumen und weiterzufahren. In vielen Fällen bleibt es dabei, wenn Sie sofort einpacken.

  2. Verwarnung oder Bußgeld

    In Deutschland nach Landesnaturschutzrecht, im Fall Schleswig-Holstein 100 Euro; in Portugal 60 bis 600 Euro, an Ort und Stelle zum Mindestsatz zahlbar; in Spanien nach Küstengesetz ab 40 Euro je Quadratmeter und Tag.

  3. Platzverweis

    Sie müssen den Ort verlassen, auch nachts. Deshalb gilt: nie so viel trinken, dass Sie nicht mehr fahren dürfen, wenn Sie nicht auf einem Camping- oder Stellplatz stehen.

  4. Einspruch

    Gegen einen deutschen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Das lohnt, wenn Sie belegen können, dass Sie zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf dem Weg zu einem Ziel geparkt haben.

Was für Wohnwagen anders ist als für Wohnmobile

Ein Wohnwagen ist ein Anhänger, und für ihn gelten beim Übernachten zwei zusätzliche Grenzen. Erstens ist ein abgekoppelter Wohnwagen nach § 12 Absatz 3b StVO auf öffentlicher Straße nach zwei Wochen nicht mehr erlaubt; wer ihn vor dem Haus lagert, muss ihn spätestens dann umsetzen oder auf ein Grundstück stellen. Zweitens fällt das Übernachten im abgekoppelten Wohnwagen am Straßenrand nicht mehr unter die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, denn ein Anhänger fährt nicht; es ist Campieren und nach Landesrecht verboten.

Im Gespann gilt dagegen dasselbe wie für das Wohnmobil: Parken mit angekoppeltem Wohnwagen ist erlaubt, wo das Schild es nicht ausschließt, und eine Nacht darin zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit bleibt Parken. Praktisch scheitert das oft an der Länge, weil ein Gespann von zwölf Metern auf keinen Parkstreifen passt. Wohnwagen-Vermieter verlangen deshalb in ihren Bedingungen fast immer die Nutzung von Camping- oder Stellplätzen, und die Kaution von beim ADAC 1.000 Euro je Wohnwagen steht bei einem Bußgeld nicht zur Verfügung, weil Sie es persönlich zahlen.

Häufige Fragen

Darf ich in Deutschland im Wohnmobil auf einem Parkplatz übernachten?

Ja, in Deutschland dürfen Sie im Wohnmobil auf einem Parkplatz übernachten, wenn Parken dort erlaubt ist und Sie die Nacht zur Wiederherstellung Ihrer Fahrtüchtigkeit auf dem Weg zu einem Ziel nutzen. Das Oberlandesgericht Schleswig hat das am 15. Juni 2020 bestätigt und zugleich das Übernachten zu Wohnzwecken als Ordnungswidrigkeit nach Landesnaturschutzrecht eingestuft, mit 100 Euro Bußgeld. Stühle, Markise, Stützen und Grill machen aus Parken Campieren.

Steht die 10-Stunden-Regel für das Übernachten im Wohnmobil in einem Gesetz?

Nein, die 10-Stunden-Regel für das Übernachten im Wohnmobil steht in keinem deutschen Gesetz. Der ÖAMTC nennt sie in seiner Übersicht vom 30. Juli 2026 als Faustregel, an der sich deutsche Behörden orientieren. Rechtlich zählt, ob Sie parken, um wieder fahrtüchtig zu werden, oder ob Sie den Ort zum Wohnen nutzen. Eine Nacht mit geschlossenem Fahrzeug ist Parken; mehrere Nächte oder Campingmöbel sind Campieren.

Wie lange darf ich in Portugal mit dem Wohnmobil an einem Ort übernachten?

In Portugal dürfen Sie mit dem Wohnmobil höchstens 48 Stunden in derselben Gemeinde übernachten, so Artikel 50.º-A des Código da Estrada in der Fassung der Lei n.º 66/2021, sofern die Gemeinde keine eigene Regel hat und Sie nicht in einem Natura-2000-Gebiet, einem Schutzgebiet oder einer Küstenplanzone stehen. Übernachten meint den Aufenthalt mit Insassen zwischen 22 und 7 Uhr. Das Bußgeld beträgt 60 bis 300 Euro, in den Schutzzonen 120 bis 600 Euro.

Ist Wildcampen mit dem Wohnmobil in Schweden und Norwegen erlaubt?

Nein, Wildcampen mit dem Wohnmobil ist in Schweden und Norwegen nicht erlaubt, weil das Jedermannsrecht nur für Fußgänger gilt. In Schweden verbietet das Terrängkörningslag das Fahren und Abstellen von Fahrzeugen im Gelände, also in Wald, am Strand und auf Wiesen; auf Rastplätzen dürfen Sie laut Naturvårdsverket werktags 24 Stunden stehen. In Norwegen verbietet § 3 des Motorferdselloven jeden Motorverkehr im unbewirtschafteten Gelände.

Wann gilt ein Wohnmobil in Spanien als geparkt und nicht als campierend?

Ein Wohnmobil gilt in Spanien nach der Instrucción PROT 2026/04 der Verkehrsbehörde DGT vom 11. März 2026 als geparkt, wenn es nur mit den Rädern den Boden berührt, keine Stützen, Markisen, Tische oder Stühle ausgefahren sind, keine Flüssigkeiten abgelassen werden und keine Fläche über die Grundfläche des Fahrzeugs hinaus belegt ist. Ob Personen darin schlafen, spielt keine Rolle. Campen ist Sache des Tourismusrechts der Regionen und nur auf Campingplätzen erlaubt.

Darf ich meinen Wohnwagen abgekoppelt am Straßenrand stehen lassen?

Ein abgekoppelter Wohnwagen darf nach § 12 Absatz 3b StVO höchstens zwei Wochen auf öffentlicher Straße geparkt werden, außer auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. Übernachten im abgekoppelten Wohnwagen am Straßenrand ist kein Parken zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, sondern Campieren und nach Landesrecht verboten. Für Anhänger über 2 Tonnen gilt zusätzlich das Nachtparkverbot in Wohngebieten nach § 12 Absatz 3a StVO.

Begriffe aus diesem Artikel im Glossar

  • Wohnwagen: Ein Wohnwagen ist ein Anhänger mit Wohnausstattung, der kein eigenes Fahrwerk mit Motor besitzt und deshalb von einem Zugfahrzeug gezogen werden muss. Rechtlich zählt er zu den Anhängern, nicht zu den Kraftfahrzeugen, was Zulassung, erlaubtes Gesamtgewicht der Kombination und Führerscheinklasse des Zugfahrzeugs betrifft.
  • Wildcamping: Wildcamping bezeichnet das Übernachten mit Zelt, Wohnmobil oder Wohnwagen außerhalb ausgewiesener Campingplätze und Stellplätze, etwa im Wald, auf einer Wiese oder an einem Parkplatz ohne Erlaubnis. In Deutschland ist es grundsätzlich untersagt, unter anderem nach Paragraf 59 Bundesnaturschutzgesetz, mit Bußgeldern je nach Bundesland zwischen etwa 10 und 2.500 Euro.
  • Freistehen: Freistehen bezeichnet das Übernachten mit dem Wohnmobil abseits eines Campingplatzes, aber an einem dafür grundsätzlich zulässigen Ort, etwa einem einfachen Stellplatz ohne feste Infrastruktur. Der Begriff wird in der Praxis nicht immer trennscharf von Wildcamping verwendet, rechtlich zählt aber nur der jeweilige Ort und seine konkrete Erlaubnislage, nicht die Wortwahl.
  • Wohnmobilstellplatz: Ein Wohnmobilstellplatz ist eine einfache Abstellfläche für Reisemobile, meist mit Strom- und Wasseranschluss sowie einer Entsorgungsstation, aber ohne die umfangreiche Infrastruktur eines Campingplatzes. Er ist für kurze Aufenthalte von ein bis fünf Nächten ausgelegt, oft ohne Reservierung und mit flexiblen An- und Abreisezeiten nutzbar.
  • Campingplatz: Ein Campingplatz ist ein offiziell betriebenes, meist eingezäuntes Gelände mit Rezeption, Sanitäranlagen und oft zusätzlichen Freizeitangeboten, ausgelegt auf mehrtägige Aufenthalte mit Reservierung. Anders als ein Wohnmobilstellplatz nimmt er neben Wohnmobilen auch Wohnwagen und Zelte auf und bietet damit die umfassendste Infrastruktur unter den offiziellen Übernachtungsformen für Camper.
  • Frischwassertank: Der Frischwassertank speichert Trinkwasser für Küche, Bad und Dusche an Bord und liegt meist unter dem Fahrzeugboden oder in einem beheizten Staufach. Je nach Fahrzeuggröße fasst er zwischen rund 40 und 200 Liter, was die Reichweite zwischen zwei Wasserstopps an einer Entsorgungsstation oder einem Campingplatz bestimmt.
  • Abwassertank: Der Abwassertank, auch Grauwassertank genannt, sammelt das Wasser aus Spüle, Dusche und Waschbecken und sitzt meist außen am Fahrzeugboden, getrennt vom Wohnraum. Er ist von der separaten Toilettenkassette zu unterscheiden, die nur Fäkalien aufnimmt, während der Abwassertank ausschließlich Grauwasser ohne Toilettenabfälle sammelt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Halten und Parken, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Anlage 3 zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Zeichen 315 Parken auf Gehwegen, Grenze 2,8 t, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Lei n.º 66/2021: Alteração aos artigos 48.º e 50.º-A do Código da Estrada (pernoita e aparcamento de autocaravanas), Diário da República, 1.ª série, 25. August 2021, Diário da República Eletrónico, Imprensa Nacional-Casa da Moeda, Portugal,
  4. Instrucción PROT 2026/04 Autocaravanas vom 11. März 2026 (Estacionamiento, acampada, zonas marítimo-terrestres), Dirección General de Tráfico (DGT), Spanien,
  5. Code de l'urbanisme, Articles R111-32 à R111-35 (Camping), Légifrance, Direction de l'information légale et administrative, Frankreich,
  6. Articolo 185 Codice della Strada: Circolazione e sosta delle autocaravan, Automobile Club d'Italia (ACI),
  7. Husvagn, husbil och taktält i naturen (geprüft 19. Juni 2025), Naturvårdsverket, Schweden,
  8. Lov om motorferdsel i utmark og vassdrag (motorferdselloven), LOV-1977-06-10-82, § 3, Lovdata, Norwegen,
  9. Übernachten auf öffentlichem Parkplatz: Bußgeld für Wohnmobilfahrer, OLG Schleswig 1 Ss OWi 183/19 (9. Juli 2020), ADAC e.V.,
  10. ÖCC: Wildcampen kann teuer werden, diese Regeln gelten in Österreich und Europa (30. Juli 2026), ÖAMTC, Österreichischer Camping Club (ÖCC),
  11. Urlaub mit dem Reisemobil: Wildcampen ist häufig verboten (8. August 2024), ADAC e.V., Presse,
  12. Campingplatz-Kosten: ADAC Camping-Preisindex 2026 (Stand März 2026), PiNCAMP by ADAC, ADAC Camping GmbH,

Einsatz von Sprachmodellen

Text auf dieser Seite, etwa Überschriften, Fließtext und diese Methodikseite selbst, entsteht mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet, bei grundsätzlichen Entscheidungen wie den Facettenachsen und Seitentypen dieses Verzeichnisses Claude Opus). Die Bildmotive im Verzeichnis erzeugt ein Bildgenerierungsmodell (Eden AI, Modell Gemini 2.5 Flash Image). Name, Anschrift und die weiteren Einzelangaben der Einträge stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap, abgeglichen über ein eigenes Extraktionsskript gegen die Overpass API, nicht von einem Sprachmodell erzeugt oder verändert.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 20. September 2026.